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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0382/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie und mit welchen Versicherungssummen bei Dienstunfällen sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr im Vergleich zu Angehörigen von Ehrenämtern gemeinnütziger Organisation und im weiteren Vergleich zu ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten abgesichert?

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Sachverhalt

Die Freiwilligen Feuerwehrangehörigen sind zunächst bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

 

Zu dem Kreis der versicherten Personen zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII aus dem Jahre 1997:

 

·   Aktive Mitglieder der Feuerwehr

 

·            Mitglieder der Jugendfeuerwehr

 

·            Angehörige der Ehren- und Altersabteilung

 

·            Mitglieder der Musikzüge (unter gewissen Voraussetzungen)

Personen, die im Einzelfall durch die Feuerwehr zur Hilfeleistung herangezogen werden (§ 49 Abs. 1 HBKG)

 

·            ehrenamtlich Lehrende in Feuerwehrschulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen der Feuerwehren

 

 

Zusatzversicherung

 

Bei der Sparkassenversicherung wurde im Jahre 2001 für den versicherten Kreis, analog dem gesetzlichen Versicherungsschutz, eine dynamische private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, die auch den Herztod im Feuerwehrdienst (selbst bei Vorschädigungen) abdeckt.

 

Folgende Leistungen wurden versichert:

 

154.000 Euro            Invalidität

 

             52.000 Euro                im Todesfall

 

                    26 Euro                Krankenhaustagegeld

 

                  26 Euro                Genesungsgeld

 

             1.600 Euro                Bergungskosten

 

 

Zusatzversicherung

 

Darüber hinaus bestehen Florianversicherungen zur Abdeckung der Unfallgefahren bei Vereinstätigkeiten, wenn diese von den einzelnen Feuerwehren abgeschlossen wurden.

 

Florian-Vertrag

 

Die private Unfallversicherung für die Mitglieder der Feuerwehrvereine ist dazu geschaffen, von den Mitgliedern wirtschftliche Schäden abzuwenden, falls der Versicherte durch einen Unfall bei satzungsgemäßer Vereinstätigkeit einschließlich des Wegerisikos in seiner Erwerbsfähigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt wird oder den Tod erleitet.

 

Die Versicherungssummen betragen:

 

für den Todesfall

EUR 15.000,00

für den Fall der Vollinvalidität

EUR 40.000,00

Unfall-Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld vom ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes an

EUR 15,00

Bergungskosten

EUR 2.000,00

Für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr tritt anstelle der Versicherungssumme für den Todesfall der Ersatz der nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten bis EUR 10.000,00.

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt neben Arbeitnehmern u.a. Personen, die freiwillig und in der Regel unentgeltlich oder auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Belange im staatlichen oder kommunalen Bereich mitwirken.

 

Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes, also ohne dass es dazu eines Abschlusses einer Versicherung bedarf und umfasst insbesondere die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ehrenamtlich Tätigen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen der Stadt Marburg sind bei der Unfallkasse Hessen versichert.

 

 

 

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