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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0383/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist dem Magistrat bekannt, warum es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Marburg nicht mehr möglich ist, die Reste des Mittagessens als Nachmittagsimbiss anzubieten?

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Sachverhalt

Seit dem Jahr 1997 gilt für die Kindertageseinrichtungen, die eine Gemeinschaftsverpflegung anbieten, die Verordnung über Lebensmittelhygiene.

 

Diese Verordnung schreibt für die Gemeinschaftsverpflegung vor, hygienisch einwandfreie und ernährungsphysiologisch ausgewogene Mahlzeiten anzubieten.

 

Für die einwandfreie Hygiene spielen die Zubereitung und die Einhaltung einer Temperaturkette eine Rolle.

 

Dies ist nicht gewährleistet, wenn die Essensreste vom Mittagessen aufgewärmt werden.

 

Darüber hinaus ist der sofortige Verbrauch von Lebensmitteln vorgeschrieben.

 

Diese Hygieneverordnung muss eingehalten werden. Die Tageseinrichtungen unterliegen somit der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

 

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