Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0383/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Elke Neuwohner (Nr. 5 06/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2005
|
Sachverhalt
Seit
dem Jahr 1997 gilt für die Kindertageseinrichtungen, die eine
Gemeinschaftsverpflegung anbieten, die Verordnung über Lebensmittelhygiene.
Diese
Verordnung schreibt für die Gemeinschaftsverpflegung vor, hygienisch
einwandfreie und ernährungsphysiologisch ausgewogene Mahlzeiten anzubieten.
Für
die einwandfreie Hygiene spielen die Zubereitung und die Einhaltung einer
Temperaturkette eine Rolle.
Dies
ist nicht gewährleistet, wenn die Essensreste vom Mittagessen aufgewärmt
werden.
Darüber
hinaus ist der sofortige Verbrauch von Lebensmitteln vorgeschrieben.
Diese
Hygieneverordnung muss eingehalten werden. Die Tageseinrichtungen unterliegen
somit der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen