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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0386/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell (Nr. 2 06/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.06.2005
|
Sachverhalt
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) lässt die Erhebung von Feldwegebeiträgen prinzipiell zu. Jedoch nutzt nur eine sehr geringe Anzahl von Gemeinden in Hessen diese Möglichkeit, da sich der Kreis der Nutzer und damit der beitragspflichtigen Grundstücke nur schwer definieren lässt. Entsprechende Veranlagungen begegnen daher zumeist einer erhöhten Widerspruchs- und Klagebereitschaft der Veranlagten. Aufgrund der geringen Fallzahl von Veranlagungen hat sich die Rechtsprechung hierzu auch nur recht spärlich entwickelt.
Zudem
fallen gemeindliche Ausgaben für die Feldwege zumeist im Rahmen von Unterhaltungs-
und Reparaturarbeiten an. Umlagefähig ist allerdings lediglich die grundlegende
Erneuerung eines Feld- oder Wirtschaftsweges, also ein kompletter Neuaufbau.
Derartige Maßnahmen treten jedoch nur vereinzelt auf.
Einige
Gemeinden praktizieren die Finanzierung der Feldwegeausgaben über die
Grundsteuer B für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Aus
den genannten Gründen hat die Stadt Marburg in der Vergangenheit davon
abgesehen, eine entsprechende Feldwege-Beitragssatzung zu erlassen. Aus
pragmatischen Gründen ist dies derzeit auch nicht beabsichtigt.
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