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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0389/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie wurde seitens des Magistrats die Beteiligung des Personalrates bzw. der Betriebsräte (bei städtischen Unternehmen) geregelt? Gibt es entsprechende Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen?

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Sachverhalt

Die Beteiligung des Personalrates bzw. des Betriebsrates als solche unterliegt nicht der Regelungsmöglichkeit durch den Magistrat oder bei städt. Beteiligungen ggf. der Geschäftsführung, sondern ist gesetzlich im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) bzw. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Da Dienst- oder Betriebsvereinbarungen nur in den Fällen möglich sind, in denen im Gesetz selbst oder im Tarifvertrag für genau definierte Sachverhalte Öffnungsklauseln enthalten sind, sind entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen über die Beteiligung als solche nicht möglich.

 

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