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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0389/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 16 06/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.06.2005
|
Sachverhalt
Die
Beteiligung des Personalrates bzw. des Betriebsrates als solche unterliegt
nicht der Regelungsmöglichkeit durch den Magistrat oder bei städt.
Beteiligungen ggf. der Geschäftsführung, sondern ist gesetzlich im Hessischen
Personalvertretungsgesetz (HPVG) bzw. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
geregelt. Da Dienst- oder Betriebsvereinbarungen nur in den Fällen möglich
sind, in denen im Gesetz selbst oder im Tarifvertrag für genau definierte
Sachverhalte Öffnungsklauseln enthalten sind, sind entsprechende Dienst- oder
Betriebsvereinbarungen über die Beteiligung als solche nicht möglich.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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