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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0393/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in den Außenstadtteilen
- Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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12.07.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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13.07.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.07.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Der zeitliche Ablauf künftiger Baulandausweisungen in den Außenstadtteilen orientiert sich an der Anlage „Prioritätenliste“ (Punkt 4) der Vorlage VO/0334/2005 vom 06.06.2005
2. Die im Zuge der Alternativenprüfung
als ungeeignet bewerteten Flächen - das sind im Einzelnen in
Ginseldorf: - Süd
- Berghecke
- nördlicher Bereich von 4 („Ost“)
Moischt: - Mähracker
Cyriaxweimar: -
südlich Kreisstraße
Haddamshausen: - Weinküppel
Hermershausen: - Nordost
- Ost
Wehrshausen: -
Elnhäuser Grund
- Kühler Grund
Dagobertshausen: - Nord
Dilschhausen: -
Flur 13
stehen zur Baulandentwicklung ausdrücklich
nicht zur Verfügung.
3. Der
Umsetzungsprozess ist, genauso wie die mit der Prioritätenliste verbundenen
Zielsetzungen, im Sinne einer „Erfolgskontrolle“ zu dokumentieren.
Sachverhalt
Begründung:
Auf Antrag
der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD wurde die Beschlussvorlage
um den Punkt 2 gegenüber der Vorlage vom 06.06.2005 (VO/0334/2005) ergänzt.
Der neue
Beschlusspunkt dient im Wesentlichen der Klarstellung, deshalb sind auch keine
Änderungen der Anlagen bzw. der Begründung gegenüber der Beschlussvorlage, die
am 14.06.2005 im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr, am 15.06.05 im Bau-
und Planungsausschuss, Liegenschaften und am 24.06.05 in der
Stadtverordnetenversammlung diskutiert wurde, notwendig.
Die
Begründung der Vorlage „Bauleitplanung in den Außenstadtteilen -
Prioritätenliste“ (VO/0334/2005) mit Erläuterungen und den Anlagen bildet auch
für diese Vorlage die Bezugsbasis.
Mit diesem
Verweis auf den Bezug zur Vorlage VO/0334/2005 wird erreicht, dass nicht noch
einmal sämtliche Anlagen und die Begründung neu verteilt werden müssen.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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