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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0393/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

            1.   Der zeitliche Ablauf künftiger Baulandausweisungen in den Außenstadtteilen orientiert sich an der Anlage „Prioritätenliste“ (Punkt 4) der Vorlage VO/0334/2005 vom 06.06.2005

 

            2.   Die im Zuge der Alternativenprüfung als ungeeignet bewerteten Flächen - das sind im Einzelnen in

 

               Ginseldorf:     - Süd

                              - Berghecke

                              - nördlicher Bereich von 4 („Ost“)

               Moischt:        - Mähracker

               Cyriaxweimar:    - südlich Kreisstraße

               Haddamshausen:   - Weinküppel

               Hermershausen:   - Nordost

                              - Ost

               Wehrshausen:      - Elnhäuser Grund

                              - Kühler Grund

               Dagobertshausen:   - Nord

               Dilschhausen:      - Flur 13

 

               stehen zur Baulandentwicklung ausdrücklich nicht zur Verfügung.

 

3.   Der Umsetzungsprozess ist, genauso wie die mit der Prioritätenliste verbundenen Zielsetzungen, im Sinne einer „Erfolgskontrolle“ zu dokumentieren.

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Sachverhalt

Begründung:

Auf Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD wurde die Beschlussvorlage um den Punkt 2 gegenüber der Vorlage vom 06.06.2005 (VO/0334/2005) ergänzt.

 

Der neue Beschlusspunkt dient im Wesentlichen der Klarstellung, deshalb sind auch keine Änderungen der Anlagen bzw. der Begründung gegenüber der Beschlussvorlage, die am 14.06.2005 im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr, am 15.06.05 im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften und am 24.06.05 in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert wurde, notwendig.

 

Die Begründung der Vorlage „Bauleitplanung in den Außenstadtteilen - Prioritätenliste“ (VO/0334/2005) mit Erläuterungen und den Anlagen bildet auch für diese Vorlage die Bezugsbasis.

 

Mit diesem Verweis auf den Bezug zur Vorlage VO/0334/2005 wird erreicht, dass nicht noch einmal sämtliche Anlagen und die Begründung neu verteilt werden müssen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

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