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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0395/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Umfeldgestaltung Elisabethkirche
Genehmigung der Entwurfsplanung gem. Ziffer 2.23, Anlage 21, AGA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Karin Storm-Bölle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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13.07.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
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22.07.2005
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Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangssituation
Das Ensemble der Elisabethkirche hat eine über die
Stadtgrenzen von Marburg hinausgehende Bedeutung. Als Kloster-,
Deutschordenskomplex und Wirkungsstätte der Heiligen Elisabeth zieht das
Ensemble noch heute Bürger, Wissenschaftler, Pilger und Gäste an. Seiner hohen
kunst- und kirchengeschichtlichen Bedeutung wird der Stadtraum um die
Elisabethkirche momentan jedoch nicht gerecht: Die fehlende Ablesbarkeit des
historischen Ensembles und ein Mangel an Zentrumsqualität lassen den Ort
beliebig erscheinen.
2. Bisheriges Verfahren / Beschlusslage
Aufgrund dieser unbefriedigenden Gestaltung und Nutzung des
direkten Umfeldes der Elisabethkirche hat die Stadtverordnetenversammlung am
27. Oktober 2000 beschlossen, dass ein Konzept in Zusammenarbeit mit der
Evangelischen Kirche und möglichen weiteren Trägern für den Bereich
Elisabethkirche inklusive ehemaliges Café Fritz erarbeitet werden soll.
Zu diesem Zweck wurde ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben,
aus dem die Arbeitsgemeinschaft scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
(Freiflächenplanung) und FASD Feldmeier + Frede, Architekten BDA, Stadtplaner
SRL, Hagen (Gebäudeplanung) als erster Preisträger hervorgegangen ist. Das
Wettbewerbsergebnis wurde Anfang 2002 in der Stadtverordnetenversammlung
vorgestellt. Hieran erfolgte ein intensives Informations- und
Diskussionsverfahren unter Beteiligung der Beiräte, Vertretern der Kirche und
weiteren an der Planung Beteiligten. Entsprechend der Empfehlung des
Preisgerichts wurde der erste Preisträger in Abstimmung mit der Kirche mit der
weiteren Bearbeitung beauftragt.
Mit Veröffentlichung der Sanierungssatzung am 29.10.2004
ist die Elisabethkirche mit ihrem Umfeld Bestandteil des
Sanierungsgebietes Nordstadt / Bahnhofsquartier.
3. Konzeption
Der Entwurf (Anlage1) will dem Umfeld der Elisabethkirche
durch sensible stadtgestalterische Maßnahmen eine neue Identität und Einheit
verleihen. Die vorhandenen herausragenden Baudenkmale sollen freigestellt und
in ihrer Wirkung gestärkt werden.
Ausgangspunkt
für die Neugestaltung des Stadtraumes Elisabethkirche ist die
Ost-Westausrichtung der Kirche: Orthogonal zu dieser Hauptachse wird ein
durchgehender Bodenbelag aus Sandsteinplatten bzw. -pflaster ausgerichtet, der
sich gleich einem Teppich zwischen Stadt und Schwarzem Wasser aufspannt und
dem Ensemble eine neue Einheit verleiht. Die Grundrisse der nicht mehr
vorhandenen Kapellen werden auf dem Pflaster markiert, so dass das
Elisabethkirchenensemble wieder in seiner Gesamtheit ablesbar wird. Die
Raumkanten werden gestärkt. Die gesamte historische Einfassungsmauer entlang
der Elisabeth- und Deutschhausstraße wird wieder sichtbar gemacht. Langfristig
soll im Westen anstelle der vorhandenen
Bebauung (ehem. Café Fritz) ein neues Gebäude (Museum/Gemeindezentrum)
errichtet werden, dass den Raum fasst und gleichzeitig die Möglichkeit bietet,
den Platz zum Wasser hin zu öffnen.
Der
Hauptzugang zur Elisabethkirche erfolgt über eine großzügige Treppenanlage zur
Elisabethstraße (Anlage 2). Die Treppe wird gegenüber der heutigen Situation deutlich
verbreitert und fußgängerfreundlich ausgebildet (flachere Steigung). Vom
Kirchenportal zieht sich ein Pflasterteppich bis in den Gehwegbereich der
Elisabethstraße hinein.
Die
Platzfläche unterhalb der Deutschhausstraße soll mit einer Baumreihe mit
Sitzbänken gestaltet werden. Hierzu muss die vorhandene Bepflanzung entlang der
Mauer , wie auch im Bereich neben der Treppe, entfernt werden, um die Mauer
freizustellen. Der Bereich wird zum Firmaneiplatz hin geöffnet und wird somit
auch für die Fußgänger interessant (s. Anlage 3).
Der
Firmaneiplatz soll sich zukünftig als großer, zusammenhängender Platz mit
klarem Bezug auf die Elisabethkirche, das Deutschordenshaus und das Backhaus
ausgebildet werden. Während der gesamte Platz aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse
in Richtung Schwarzes Wasser abfällt, wird im Zentrum des Platzes eine ebene,
leicht eingesenkte Fläche ausgebildet, die zur Deutschhausstraße hin durch
flache Stufen gefasst wird. Durch die zentrale Fläche wird die Verbindung
zwischen dem Elisabethkirchenensemble und der Innenstadt betont und eine Fläche
geschaffen, die sich gleichermaßen als Treffpunkt und Veranstaltungsraum
anbietet. Der Wochenmarkt kann weiterhin stattfinden.
Im
Gegensatz zum Firmaneiplatz erhebt sich nördlich der Elisabethkirche im
geplanten Gartenhof ein Rasenpodest. Es orientiert sich in seiner Ausrichtung
an der westlichen Gebäudefassade des Deutschordenshauses. Den nördlichen
Abschluss des Podestes bildet eine großzügige Sitzbank. Wie oben dargestellt
soll langfristig mittels einer Treppe und einem Holzsteg ein attraktiver Zugang
zum Schwarzen Wasser hin geschaffen werden. Die vorhandenen Bäume im
Gartenhof bleiben erhalten und sind in den Entwurf integriert.
Die
Erschließung des Umfeldes der Elisabethkirche ist weiterhin über den
Firmaneiplatz gegeben. Dieser soll vom öffentlichen Verkehr freigehalten
werden. Lediglich ein eingeschränkter Personenkreis (Anlieger), Marktbetreiber
sowie Rettungs- und Zulieferfahrzeuge haben die Möglichkeit den Platz zu
befahren (Anlage 3). Parkraum soll im öffentlichen Straßenraum der
Firmaneistrasse (nach Umzug der Kinderklinik) nachgewiesen werden. Die
Firmaneistrasse wird zukünftig über die Bunsenstraße erschlossen. Sie wird als
Sackgasse mit einem Wendehammer vor der Einfahrt auf den Firmaneiplatz
ausgebildet. Auf diese Weise werden auch die nördlichen Wohngebäude
erschlossen. Eine detaillierte Betrachtung des ruhenden Verkehrs bleibt
weiteren Planungsschritten vorbehalten.
Die
Parkplätze für Touristenbusse (2 Stellplätze), die sich derzeit im westlichen
Bereich des Firmaneiplatzes befinden und damit die Blickbeziehung zur
Elisabethkirche versperren, entfallen. Das Aus- und Einsteigen der Touristen
unmittelbar an der Kirche soll im Bereich der jetzigen ÖPNV-Haltestelle
erfolgen. Diese bleibt auch in Zukunft erhalten.
Ergänzend
zur Umfeldgestaltung Elisabethkirche soll nach dem bisher positiven Verlauf der
Verkehrsversuchs, der Gehweg an der Elisabethstraße verbreitert und
gestalterisch in den Entwurf einbezogen werden.
4. Bauabschnitte
/ Zeitplanung
Es ist
geplant, die Umfeldgestaltung der Elisabethkirche in 5 Bauabschnitten zu
realisieren. Bis zum Elisabethjahr 2007 sollen hiervon zwei Bauabschnitte, das
Portal, die Platzfläche unterhalb der Deutschhausstraße und eine Teilfläche im
Norden der Kirche, umgesetzt sein. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2006
vorgesehen. Aufgrund der geplanten Festveranstaltungen im Elisabethjahr wird
die Umfeldgestaltung in 2007 unterbrochen. Ab 2008 wird die Maßnahme mit der
Neugestaltung des Firmaneiplatzes fortgesetzt.
5. Kosten und
Finanzierung
Die Gesamtkosten betragen nach Angaben des beauftragen Büros
scape vom 12.05.2005 ca. 1.900.000,--, von denen ca. 900.000,-- auf die
Bauabschnitte im Jahr 2006 entfallen.
Hiervon werden 127.000, für den Portalbereich von der
Kirche finanziert. Die restlichen Kosten werden über Städtebaufördermittel
abgedeckt, da das Kirchenumfeld im Sanierungsgebiet liegt. Mit der Kirche wurde
vereinbart, dass sie die o.g. Kosten trägt unter der Voraussetzung, dass die
verbleibenden Kosten für alle weiteren Bauabschnitte über die Stadt Marburg
(Sanierungsmittel) finanziert werden.
Da die erforderlichen
Städtebaufördermittel für die Gesamtmaßnahme seitens des Ministeriums nicht in
einer Summe bereitgestellt werden können, müssen die Fördermittel über mehrere
Jahre hinweg bauabschnittsweise beantragt werden. Es gibt allerdings eine
Förderzusage für das Gesamtgebiet.
6. Rechtliche
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Finanzierung der Maßnahme über Städtebaufördermittel (unter Eigenbeteiligung der Kirche) ist ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens 66 Jahren bei den Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Dies wird in einem Vertrag zwischen Stadt und Kirche geregelt.
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Dietrich Möller Egon Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Lageplan Endzustand
Plan Treppe Portal
Plan Bereich unterhalb der Deutschhausstraße
Plan Erschließung
Bauabschnitte
FD 61.1 |
FB 6 |
FD 66 |
|
|
|
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