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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0412/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.       Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 02.1300001/950000 „Erweiterung der Feuermeldeanlage“ i. H. v. 33.000 € zugestimmt.

 

2.       Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben i. H. v. 33.000 € bei der Hst. 02.1300001/935100 „Fahrzeuge“.

 

3.       Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.       Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Über das Kabelnetz der städtischen Feuermeldeanlage sind insgesamt 32 Objekte, insbesondere städtische Gebäude wie die Marburger Schulen, mit ihrer Brandmeldeanlage direkt mit der Zentralen Leitstelle in der Hauptfeuerwache verbunden. In diesen Objekten ist eine Brandfrüherkennung und eine möglichst schnelle Personenrettung sowie Brandbekämpfung aufgrund der Personengefährdung bedingt durch die Anzahl der Personen in den Objekten und der Gefahr einer Brandausbreitung von besonderer Bedeutung.

 

Bisher erfolgte eine Schadensmeldung und Anbindung der Gebäude über die städtische Feuermeldeanlage. Die im Stadtgebiet von Marburg verlegten Kabel der städtischen Feuermeldeanlage mit den dazu gehörenden Bestandteilen Feuermelder, Verteilerkästen, Auslösespulen, Kabelmuffen usw. verursachen ständig zunehmende jährliche Unterhaltungskosten. Für das stationäre Teil der Feuermeldeanlage in der Zentralen Leitstelle der Hauptfeuerwache werden dringend Ersatzteile benötigt, die seit ca. 20 Jahren nicht mehr hergestellt werden.

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts musste die vorhandene Feuermeldeanlage stillgelegt und abgebaut werden. Gleichzeitig ist als Ersatz ein neues Übertragungsnetz zur Anbindung der Objekte mit den Brandmeldeanlagen an die Zentrale Leitstelle der Hauptfeuerwache aufzubauen. Dies soll in der Form geschehen, dass in den städtischen Gebäuden die Brandmeldeanlagen an einen ISDN-/GSM-Anschluss angebunden werden. Die Kosten dafür wurden bereits im Haushalt 2004 aus Mitteln der Bauunterhaltung durch die Hochbauabteilung übernommen.

 

In der Zentralen Leitstelle der Hauptfeuerwache wird eine Übertragungs- und Empfangszentrale eingerichtet. Die Kosten dafür belaufen sich gemäß einem vorliegenden Angebot der Firma Eltplan auf insgesamt 33.000,-- Euro. Mit dem vorgesehenen Kauf der neuen Anlagentechnik amortisieren sich die entstehenden Kosten bereits nach 5 Jahren. Die jährlich im Haushalt bei der Haushaltsstelle 2.1300.950000 (Erneuerung der Feuermeldeanlage) zur Verfügung stehenden Mittel zur Unterhaltung der nicht mehr funktionsfähigen Feuermeldeanlage können ab dem Haushaltsjahr 2006 entfallen.

 

Die zur Anschaffung vorgesehene neue Anlagentechnik ist zukunftsorientiert. An sie könnten perspektivisch auch private Häuser mit Brandmeldeanlagen unter Vereinbarung eines Nutzungsentgeltes angebunden werden. Sie ermöglicht die Übertragung weiterer Störungsmeldungen aus den Objekten (z. B. Ausfall der Heizungs- und Klimaanlagentechnik usw.).

 

Die Bereitstellung der beantragten Haushaltsmittel ist unvorhergesehen, durch den Ausfall der überalterten Anlage erforderlich und aufgrund des Risikopotentials für die angebundenen städtischen Gebäude und die Nutzer unabweisbar. Zur Deckung der Mehrausgaben sollen die bei der Haushaltsstelle 2.1300.935100 (Fahrzeuge) in dem beantragten Umfang der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 33.000,-- Euro eingesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2005 war die Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter vorgesehen. Der dazu erforderliche Bewilligungsbescheid des Landes Hessen liegt bisher nicht vor. Aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ist bis zur Auslieferung einer Kraftfahrdrehleiter voraussichtlich ein Zeitrahmen von 8 Monaten erforderlich. Dies bedeutet, dass bei der Haushaltsstelle 2.1300.935100 in dem Haushaltsjahr 2005 allenfalls die Kosten für die Ausschreibung und das Fahrgestell sowie eine Teilrate für den Fahrzeugaufbau zu finanzieren sind.

 

Der auf der Hst. 2.1300.950000 (Erneuerung der Feuermeldeanlage) befindliche Ansatz i. H. v. 5.000,-- € kann zur Deckung der apl. Ausgabe nicht herangezogen werde, da die Mittel bereits für andere dringende Arbeiten an der Anlage verplant sind.

 

Die Zuständigkeit für den Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgabe liegt gem. § 7 der Haushaltssatzung 2005 bei dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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