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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0458/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie und wann ist es zu dem Urteil des VGH Kassel zur Fahrtkostenerstattung (betreffend den zumutbaren Fußweg für Kinder vom Richtsberg zum Gymnasium in der Innenstadt und umgekehrt zur Richtsberg-Gesamtschule) gekommen und wie ist es zu erklären, dass weder im Schulausschuss noch in der Stadtverordnetenversammlung die neue Regelung vom damals zuständigen Bürgermeister Vaupel bekannt gegeben wurde?

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Sachverhalt

Die Neuregelung zur Fahrtkostenerstattung von und zum Stadtteil Richtsberg geht zurück auf ein Verwaltungsstreitverfahren in einem Einzelfall, der den in den Veröffentlichungen angegebenen Fußweg zum Stadtteil Richtsberg beinhaltete. Hier kam es zu einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, dem der Magistrat in seiner Sitzung am 21.03.2005 zugestimmt hat.

 

Gleichzeitig hat der Magistrat entschieden, dass über diesen Einzelfall hinaus im Rahmen der Gleichbehandlung in Zukunft auch alle Neuanträge, die diesen Fußweg umfassen, entsprechend positiv entschieden werden. Dies gilt auch für weitere 7 noch nicht rechtskräftig beschiedene Anträge im Widerspruchsverfahren.

 

Der Fachdienst Schule hat daraufhin die betroffenen Schulen (Richtsberg-Gesamtschule und Kernstadtschulen) informiert, damit diese die Information an Eltern bei Nachfragen und insbesondere bei Neuanträgen weitergeben können.

 

Darüber hinaus war es uns wichtig, die Öffentlichkeit zu informieren, was durch die Presseerklärungen Anfang Juni d. J. auch geschehen ist.

 

In den Sitzungen des Schul- und Kulturausschusses und des Stadtelternbeirates sollten unter Punkt „Verschiedenes“ jeweils die Berichte durch Herrn Bürgermeister Vaupel bzw. die Fachdienstleiterin Schule abgegeben werden. Dies ergab sich jedoch aus unterschiedlichen Begründungen, insbesondere aus Zeitgründen, nicht. Es waren jeweils vordringlich andere Schulthemen zu erörtern. 

 

Es handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Einzelfallentscheidung, so dass eine Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung nie zur Diskussion stand.

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