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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0458/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 15 07/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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22.07.2005
|
Beschlussvorschlag
Wie und
wann ist es zu dem Urteil des VGH Kassel zur Fahrtkostenerstattung (betreffend
den zumutbaren Fußweg für Kinder vom Richtsberg zum Gymnasium in der Innenstadt
und umgekehrt zur Richtsberg-Gesamtschule) gekommen und wie ist es zu erklären,
dass weder im Schulausschuss noch in der Stadtverordnetenversammlung die neue
Regelung vom damals zuständigen Bürgermeister Vaupel bekannt gegeben wurde?
Sachverhalt
Die
Neuregelung zur Fahrtkostenerstattung von und zum Stadtteil Richtsberg geht
zurück auf ein Verwaltungsstreitverfahren in einem Einzelfall, der den in den
Veröffentlichungen angegebenen Fußweg zum Stadtteil Richtsberg beinhaltete.
Hier kam es zu einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofes in
Kassel, dem der Magistrat in seiner Sitzung am 21.03.2005 zugestimmt hat.
Gleichzeitig
hat der Magistrat entschieden, dass über diesen Einzelfall hinaus im Rahmen der
Gleichbehandlung in Zukunft auch alle Neuanträge, die diesen Fußweg umfassen,
entsprechend positiv entschieden werden. Dies gilt auch für weitere 7 noch
nicht rechtskräftig beschiedene Anträge im Widerspruchsverfahren.
Der
Fachdienst Schule hat daraufhin die betroffenen Schulen
(Richtsberg-Gesamtschule und Kernstadtschulen) informiert, damit diese die
Information an Eltern bei Nachfragen und insbesondere bei Neuanträgen
weitergeben können.
Darüber
hinaus war es uns wichtig, die Öffentlichkeit zu informieren, was durch die
Presseerklärungen Anfang Juni d. J. auch geschehen ist.
In
den Sitzungen des Schul- und Kulturausschusses und des Stadtelternbeirates
sollten unter Punkt Verschiedenes jeweils die Berichte durch Herrn
Bürgermeister Vaupel bzw. die Fachdienstleiterin Schule abgegeben werden. Dies
ergab sich jedoch aus unterschiedlichen Begründungen, insbesondere aus
Zeitgründen, nicht. Es waren jeweils vordringlich andere Schulthemen zu
erörtern.
Es
handelt sich um eine verwaltungsrechtliche Einzelfallentscheidung, so dass eine
Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung nie zur Diskussion stand.
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