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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0459/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 16 07/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.07.2005
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Beschlussvorschlag
Nach dem Entscheid des VGH Kassel
zur Fahrtkostenerstattung ist den klagenden Eltern und angeblich auch allen,
die damals Widerspruch bei der Stadt eingelegt hatten, rückwirkend die
Fahrtkostenerstattung gewährt worden.
Warum ist den Eltern, auf deren
berechtigte Belange die CDU-Fraktion 2001 ihren entsprechenden Antrag
hauptsächlich stützte, weder mitgeteilt worden, dass eine neue Rechtslage
besteht, noch ihnen für ihre inzwischen drei Kinder rückwirkend bis zum ersten
Widerspruch die Fahrtkostenerstattung analog gewährt worden?
Sachverhalt
Bei
den Ansprüchen auf Fahrtkostenerstattung von und zum Stadtteil Richtsberg
handelt es sich um verwaltungsrechtliche Verfahren. Nachdem die Klage eines
Elternteils im Dezember 2001 vorgelegen hat, wurden die danach eingehenden
Widersprüche anderer Eltern zurückgestellt und sie wurden darauf hingewiesen,
dass in allen Fällen erst eine Entscheidung getroffen wird, wenn das anhängige
Klageverfahren zum Abschluss gebracht wurde.
Dies
ist inzwischen geschehen. Betroffen sind nur die Fälle, die
a) einen entsprechenden Antrag gestellt hatten
und
b) deren
Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Dies sind 7 Familien,
mit denen der Fachdienst Schule bereits im Juni Kontakt aufgenommen hat.
Ansonsten
wurden die Schulen mit Rundschreiben und die Öffentlichkeit mit Presseerklärung
im Mai und Juni d. J. informiert. Anspruchsberechtigte Familien können sich mit
dem Fachdienst Schule in Verbindung setzen.
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