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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0459/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach dem Entscheid des VGH Kassel zur Fahrtkostenerstattung ist den klagenden Eltern und angeblich auch allen, die damals Widerspruch bei der Stadt eingelegt hatten, rückwirkend die Fahrtkostenerstattung gewährt worden.

            Warum ist den Eltern, auf deren berechtigte Belange die CDU-Fraktion 2001 ihren entsprechenden Antrag hauptsächlich stützte, weder mitgeteilt worden, dass eine neue Rechtslage besteht, noch ihnen für ihre inzwischen drei Kinder rückwirkend bis zum ersten Widerspruch die Fahrtkostenerstattung analog gewährt worden?

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Sachverhalt

Bei den Ansprüchen auf Fahrtkostenerstattung von und zum Stadtteil Richtsberg handelt es sich um verwaltungsrechtliche Verfahren. Nachdem die Klage eines Elternteils im Dezember 2001 vorgelegen hat, wurden die danach eingehenden Widersprüche anderer Eltern zurückgestellt und sie wurden darauf hingewiesen, dass in allen Fällen erst eine Entscheidung getroffen wird, wenn das anhängige Klageverfahren zum Abschluss gebracht wurde.

 

Dies ist inzwischen geschehen. Betroffen sind nur die Fälle, die

 

a)   einen entsprechenden Antrag gestellt hatten und

b)   deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Dies sind 7 Familien, mit denen der Fachdienst Schule bereits im Juni Kontakt aufgenommen hat.

 

Ansonsten wurden die Schulen mit Rundschreiben und die Öffentlichkeit mit Presseerklärung im Mai und Juni d. J. informiert. Anspruchsberechtigte Familien können sich mit dem Fachdienst Schule in Verbindung setzen.

 

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