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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0461/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Christine Dersch (Nr. 18 07/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.07.2005
|
Sachverhalt
Nein!
Wie der Frage schon zu
entnehmen ist, geht es um die Anschnallpflicht bei Reisebussen. Linienverkehre
dürfen, unter anderem wegen ihres Stehplatzangebotes, eine
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.
Die
Anschnallpflicht gilt somit nur für Busse die außerhalb unserer Zuständigkeit
von den Schulen beauftragt werden - beispielsweise für Klassenfahrten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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