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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0461/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wird es nach Inkrafttreten der neuen EU-Rechtsverordnung vom Mai 2005 zur Anschnallpflicht in Reisebussen, Veränderungen bei der Schülerbeförderung geben?

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Sachverhalt

Nein!

 

Wie der Frage schon zu entnehmen ist, geht es um die Anschnallpflicht bei Reisebussen. Linienverkehre dürfen, unter anderem wegen ihres Stehplatzangebotes, eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten.

 

Die Anschnallpflicht gilt somit nur für Busse die außerhalb unserer Zuständigkeit von den Schulen beauftragt werden - beispielsweise für Klassenfahrten.

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