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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0509/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Fahrtkostenerstattung für Schüler/innen vom und zum Richtsberg nach der neuen Rechtslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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15.09.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.09.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.09.2005
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird der
Stadtverordnetenversammlung umgehend eine Aufstellung vorlegen, die die Straßen
bzw. Adressen der Elternwohnungen beinhaltet, die nach der Rechtssprechung des
Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom Februar 2005 zur Fahrtkostenerstattung vom
Richtsberg zum Gymnasium bzw. von der Innenstadt zur Richtsbergschule
berechtigen.
Sachverhalt
Begründung:
Im September 2001 hatte
die CDU einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht mit der
Bitte, die Zumutbarkeit bzw. besondere Gefährdung von Schulkindern auf dem
Schulweg vom Richtsberg zur Martin-Luther-Schule (über Rabenstein-Scheppe-Gewisse-Gasse)
zu überprüfen. Hintergrund war die Tatsache, dass Eltern vom Richtsberg
Fahrtkostenerstattung verwehrt worden war mit der Begründung, dieser Schulweg
weise keine besondere Gefährdung auf. Der damalige Schuldezernent Vaupel
erklärte zudem, die Sicherheitskriterien würden ständig überprüft. Der
CDU-Antrag wurde von der rot-grünen Mehrheit für erledigt erklärt.
Daraufhin brachte die
CDU im November erneut einen Antrag zur Sicherheit auf Schulwegen ein. Auch
dieser wurde von Rot-Grün abgelehnt. Ein Antrag der PDS/ML zur Schulwegeplanung
wurde hingegen angenommen. (Passiert ist allerdings bis heute nichts.)
Eltern, die den
Rechtsweg beschritten, haben sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gießen (Urteil
vom 08.05.2003) wie vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel Recht bekommen. In
der Begründung des Urteils hieß es, dass speziell auf dem Teilstück
Scheppe-Gewisse-Gasse (Waldstück) Gefahrenpunkte gegeben sind, die über das im
Straßenverkehr allgemein übliche Risiko hinaus gehen.
Nachdem jetzt Eltern
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, denen dies früher verwehrt wurde,
gibt es Bedarf an Aufklärung, für welche Adressen dies gilt, insbesondere weil
es auch in 2001 unterschiedliche Aussagen der Stadt zur Fahrtkostenerstattung
gab: einerseits hieß es (im Widerspruchsbescheid vom 03.12.2001) ganze Straßen
seien Berechnugnsgrundlage für die Wegstrecke (Chemintzer Straße), andererseits
hieß es, bestimmte Hausnummern seien Grundlage.
Hannelore Gottschlich Christine
Dersch
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