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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0533/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 20/5 im Stadtteil *Cyriaxweimar, Gebiet Marktweg*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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04.10.2005
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.10.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.10.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Für das im beiliegenden Plan
umgrenzte Gebiet, im Anschluss an den westlichen Ortsrand des Stadtteiles
Cyriaxweimar, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 20/5 gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Im parallel zum Bebauungsplanverfahren laufenden Flächennutzungsplanänderungs-verfahren
wird für das Gebiet Wohnbaufläche dargestellt. Damit ist die grundsätzliche
Entscheidung zur baulichen Entwicklung des Gebietes bereits getroffen.
Die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens ist u. a.
deshalb notwendig, um sowohl die Belange des Umweltschutzes ausreichend zu
würdigen, als auch um die Voraussetzungen für notwendige bodenordnerische
Maßnahmen zu erlangen.
Das ca. 1,5 ha große Gebiet soll voraussichtlich über den
Marktweg erschlossen werden und wird voraussichtlich Flächenangebote für ca.
10-12 Bauplätze sowie eine zusätzliche Mischgebietsoption bieten; Voraussetzung
ist für diesen Fall die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Richtung Süden.
Die städtebaulichen Dichtewerte, d. h. 1 Vollgeschoss, ca. 0,3 GRZ, vorrangig
Einfamilien- und Doppelhäuser orientieren sich am für den Stadtteil
Cyriaxweimar typischen Bestand. Prägend für das Gebiet bzw. für die
Gebietsabgrenzung ist u. a. die von Südwest nach Nordost querende
Ferngasleitung mit ihren 8 m breiten Schutzstreifen.
Die seit 2004 vorgeschriebene Umweltprüfung gemäß § 2 (4)
BauGB mit der Beschreibung und Bewertung voraussichtlich erheblicher
Umweltauswirkungen wird im Zuge der Vorentwurfsausarbeitung erstellt.
Zur Zeit werden die Flächen intensiv landwirtschaftlich
(Ackerbau) genutzt. Sowohl Eigentümer als auch Nutzer (Landwirt) sind mit der
Umwidmung der Flächen einverstanden und haben hinsichtlich der Bedingungen
Kooperationsbereitschaft signalisiert.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
FD 61 |
FD 60 |
FB 6 |
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