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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0534/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Teilbereich am westlichen Rande Cyriaxweimars wird die Teiländerung Nr. 20/2 des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Entsprechend den im Beschluss zur Prioritätenliste für weitere Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen enthaltenen Zielsetzungen (Stadtverordnetenbeschluss vom 22.07.05) ist im Stadtteil Cyriaxweimar die Dringlichkeit für die weitere Baulandbereitstellung am höchsten.

 

Das überwiegend als Bauland/Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu entwickelnde Gebiet wurde im Zuge einer Baugebietsanalyse und Alternativenprüfung (siehe Beschlussvorlage zur Baulandentwicklung - Prioritätenliste) als gut geeignet bewertet. Mit den Eigentümern wurden - gemeinsam mit dem Ortsvorsteher und der Bauverwaltung - Fragen im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Zielsetzungen (zeitnahe Bereitstellung, weitgehende Kostenneutralität für die Stadt, Vorrang für Einheimische) künftiger Baulandbereitstellung in den Außenstadtteilen bereits erörtert; die Mitwirkungsbereitschaft an Maßnahmen zur Zielumsetzung wurde in ausreichendem Maße signalisiert.

 

Die Flächen sind bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt und werden entsprechend genutzt. Im Landschaftsplan „südwestliche Stadtteile“ sind die betroffenen Flächen als „Freihaltefläche“ dargestellt; unter „Beeinträchtigungen“ ist die Erosion der Ackerflächen festgehalten. Daneben ist die Ortsrandgestaltung mit Führung des Bachlaufes in der Maßnahmenliste festgehalten. Im Begründungsteil des Landschaftsplanes „südwestliche Stadtteile“ (S. 96) wird eine Siedlungserweiterung zwischen Haddamshausen und Cyriaxweimar „aus der Sicht der Landschaftsplanung (als) denkbar“ beschrieben.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

FD 61

FD 60

FB 6

 

 

 

 

 

 

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