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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0538/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, angesichts der von der Bürgerinitiative gegen die Einrichtung eines Bordells vorgelegten Bedenken, aber auch möglichen abweichenden juristischen Erkenntnisse darzulegen:

 

  1.  ob es für die Stadt Marburg einen Ermessensspielraum gibt, die Baugenehmigung für das geplante Groß-Bordell, abschlägig zu bescheiden
  2. wie es dazu kommen konnte, dass an dem Gebäude des Groß-Bordells bereits Baumaßnahmen getätigt wurden, obwohl die Baugenehmigung noch nicht abschließend bearbeitet war, insbesondere den Stadtverordneten mitzuteilen, wie hier die Kontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt,
  3. wie für den Fall der Eröffnung des Bordells künftig die Kontrollmaßnahmen betreffend einer möglichen Zwangsprostitution aussehen werden, insbesondere ob bereits jetzt alle Möglichkeiten überdacht sind, die ein solches Risiko minimieren bzw. ausschließen.
  4. wie viele Bordelle es in Marburg gibt und wie viele Prostituierte dort schätzungsweise arbeiten. Gibt es Erkenntnisse über den Umfang von Wohnungsprostitution?
  5. wie viele Kontrollen erfolgten in den Jahren 2003, 2004 und 2005, wurden dabei Rechtsverstöße entdeckt, gab es Abschiebungen?
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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Zur entscheidenden Frage der Genehmigung des Betriebes eines Bordells gibt es noch erheblichen Informationsbedarf.

Die Bürgerinitiative hat mit großem Engagement Unterschriften gegen diese Einrichtung gesammelt und sich mit ihrem Anliegen an den Magistrat und die Stadtverordneten gewandt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Pflicht und die Bürgerinitiative und die Öffentlichkeit haben das Recht, dass es eine offene Auseinandersetzung zu diesem Thema gibt, zumal es augenscheinlich in der juristischen Bewertung erhebliche Differenzen gibt.

 

 

H. Gottschlich                        Gunilla Rising Hintz                A. Oppermann   

W. Kissel                                U. Mehnert                                  A. Röhrkohl

 

 

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