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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0538/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion betr.: Bordellbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Magistrat wird gebeten, angesichts der von der Bürgerinitiative gegen die
Einrichtung eines Bordells vorgelegten Bedenken, aber auch möglichen
abweichenden juristischen Erkenntnisse darzulegen:
- ob es für die Stadt Marburg einen
Ermessensspielraum gibt, die Baugenehmigung für das geplante Groß-Bordell,
abschlägig zu bescheiden
- wie es dazu kommen
konnte, dass an dem Gebäude des Groß-Bordells bereits Baumaßnahmen
getätigt wurden, obwohl die Baugenehmigung noch nicht abschließend
bearbeitet war, insbesondere den Stadtverordneten mitzuteilen, wie hier
die Kontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt,
- wie für den Fall
der Eröffnung des Bordells künftig die Kontrollmaßnahmen betreffend einer
möglichen Zwangsprostitution aussehen werden, insbesondere ob bereits
jetzt alle Möglichkeiten überdacht sind, die ein solches Risiko minimieren
bzw. ausschließen.
- wie viele Bordelle
es in Marburg gibt und wie viele Prostituierte dort schätzungsweise
arbeiten. Gibt es Erkenntnisse über den Umfang von Wohnungsprostitution?
- wie viele
Kontrollen erfolgten in den Jahren 2003, 2004 und 2005, wurden dabei
Rechtsverstöße entdeckt, gab es Abschiebungen?
Sachverhalt
Begründung:
Zur
entscheidenden Frage der Genehmigung des Betriebes eines Bordells gibt es noch
erheblichen Informationsbedarf.
Die
Bürgerinitiative hat mit großem Engagement Unterschriften gegen diese
Einrichtung gesammelt und sich mit ihrem Anliegen an den Magistrat und die
Stadtverordneten gewandt.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat die Pflicht und die Bürgerinitiative und die
Öffentlichkeit haben das Recht, dass es eine offene Auseinandersetzung zu
diesem Thema gibt, zumal es augenscheinlich in der juristischen Bewertung
erhebliche Differenzen gibt.
H.
Gottschlich Gunilla Rising Hintz A.
Oppermann
W.
Kissel U.
Mehnert A.
Röhrkohl
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