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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0542/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Markus (Nr. 4 09/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Bei Kindergärten und
Kinderspielplätzen die an stärker befahrene Straßen angrenzen, besteht für die
aufsuchenden und wegfahrenden Kindern eine besondere Unfallgefahr.
Frage 1: Gibt es eine generelle
Regelung, das an solchen Orten eine Querungshilfe zur Sicherheit der Kinder
eingerichtet wird?
Frage 2:
Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen werden in Marburg an diesen
Gefahrenpunkten vorgenommen?
Sachverhalt
Zu
Frage 1:
In
den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und
Fußgängerschutzanlagen (Ampel) geregelt. Neben anderen Voraussetzungen sind in
erster Linie die Anzahl der Fahrzeuge und die Anzahl der querenden Fußgänger
maßgebend. Diese Richtlinien sind bundesweit und somit auch in der Stadt
Marburg anzuwenden.
Zu
Frage 2:
Der
weit überwiegende Teil der o.g. Einrichtungen befindet sich an weniger stark
befahrenen Straße innerhalb von Tempo 30-Zonen.
Im
Bereich der Stadt Marburg sind alle Kindergärten und Spielplätze mit dem
Verkehrszeichen 136 Kinder und dem entsprechenden Zusatz Kindergarten oder
Kinderspielplatz beschildert. Diese Beschilderung fordert vom Autofahrer eine
erhöhte Aufmerksamkeit.
Darüber
hinausgehende Maßnahmen wie z.B. der Bau von Mittelinseln oder andere bauliche
Veränderungen werden gemeinsam durch den regionalen Verkehrsdienst der Polizei
sowie der Fachdienste Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde geprüft.
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