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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0545/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist dem Magistrat bekannt, dass im Lahnvorland vor den Häusern „Am Krekel“ regelmäßig Naturdung wie Mist und Jauche aufgebracht wird, der zu einer Geruchsbelästigung der Anwohner führt und bei starken Regenfällen die Lahn durch Überschwemmung stark verschmutzt, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun?

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Sachverhalt

Eine Zuständigkeit der Stadt Marburg ist nicht gegeben.

Zuständige Behörde ist der Fachbereich Ländlicher Raum, Fachdienst Landwirtschaft beim Landrat. Dieser liegen für den Bereich „Am Krekel“ einzelne Beschwerden vor, wobei gezielte Überprüfungen ergaben, dass die Vorschriften jeweils eingehalten wurden.

Die Geruchsentwicklung durch Ammoniakverflüchtigung lässt sich durch möglichst bodennahe Ausbringung verringern, insbesondere auf Ackerboden jedoch nicht vermeiden.

Eine länderübergreifende neue Dünge-Verordnung ist in Arbeit, in welcher der Stand der Technik zur Ausbringung definiert werden soll und insgesamt mit stringenteren Vorschriften zu rechnen ist.

 

Die entsprechenden Vorschriften zur Ausbringung von Dünger finden sich in der „Düngeverordnung“ vom 26. Januar 1996, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.07.1997 (GVBl. I S. 1851). Hier heißt es u.a.

 

„Beim Ausbringen von Düngemitteln ist im Rahmen guter fachlicher Praxis ein direkter Eintrag in die Oberflächengewässer, unter anderem durch Einhaltung eines ausreichenden Abstandes ... zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in die Oberflächengewässer ... erfolgt. ... Auf überschwemmungsgefährdeten Flächen dürfen Düngemittel erst nach dem Ende der für die Örtlichkeit zu erwartenden Überschwemmungszeiten ausgebracht werden.

 

Die in Absatz 2 Satz 1 genannten Düngemittel (flüssige Stoffe) dürfen in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden.“

 

Die ebenfalls geltenden Vorschriften des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Lahn-Ohm“ nehmen die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung aus.

 

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