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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0559/2005

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplanes Ockershausen“ dafür Sorge zu tragen, dass- wie jüngst mehrfach geschehen- keine Gebäude mehr errichtet werden können, die die allgemeine Maßstäblichkeit im Stadtteil wesentlich überschreiten.

Soweit der Rahmenplan als rechtliches Planungsinstrument nicht ausreichend ist, dieses Ziel zu gewährleisten, sollen Bebauungspläne aufgestellt oder Veränderungssperren erlassen werden.

Im Ergebnis soll die Endgröße aller neu zu errichtenden Häuser auch bei der heutigen Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) die benachbarten Häuser nicht überschreiten

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Durch das Nichtvorhandensein von konkreten Bebauungsplänen im Stadtteil Ockershausen werden verstärkt die vorhandenen Baulücken gem. § 34 BauGB übermäßig bebaut. Die bestehende Bebauung sind im Regelfall Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung und entsprechender Dachlösung. Durch die extensive Ausnutzung des § 34 BauGB werden 3-stöckige Häuser mit bis zu 8 Wohneinheiten errichtet. Um dies auf Dauer zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen und eine Bebauung zu ermöglichen, die sich der vorhandenen Einzelbebauung (Einfamilienhäuser) anpasst.

 

 

 

 Ursula Schulze-Stampe                      Jürgen Markus            Sonja Sell

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