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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0572/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie haben sich in den letzten drei Jahren die Fallzahlen im Bereich der stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und mit welchen Konzepten wird ggf. gegengesteuert?

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Sachverhalt

Nachfolgend wird die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen tabellarisch dargestellt. Die stationären Hilfen sollten im Gesamtkontext von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige gesehen werden, da es sich in vielen Fällen um eine Fortführung bestehender Hilfen handelt. Gemäß der Fragestellung sind jedoch die genannten Hilfekategorien unterscheidbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 Hilfeart/ Jahr

2001

2002

2003

2004

§ 19 Mütter/Väter/Kind

6

6

3

1

§ 33 Pflege

48

51

42

43

§ 34 Einrichtung

37

31

42

47

§ 35a Einglied. Hilfe stat.

11

12

13

14

Unbegl. mind. Flüchtl.

8

7

8

9

Minderjährige gesamt

112

107

108

114

§41/33 Junge Vollj. Pflege

2

2

3

4

§ 41/34 Junge Vollj. Einricht.

24

18

15

7

§ 41/35a Junge Vollj. Eingl.

6

5

6

6

Junge Volljährige gesamt

30

25

24

17

Insgesamt

142

132

132

131

 

 

Bei der Betrachtung der Fallzahlen lässt sich zunächst im Überblick feststellen, dass die Gesamtzahl stationärer Unterbringungen nach einer Spitze im Jahr 2001 nahezu konstant geblieben ist. Es haben allerdings Verschiebungen zwischen den Hilfen für junge Volljährige und denen für Minderjährige stattgefunden. In Zeiten in denen bekannterweise die sozialen Verwerfungen und damit verbunden auch individualisierte Problemlagen zunehmen, kann die Tatsache, dass die Fallzahlen im Bereich der Stadt Marburg stagnieren als Hinweis für die bedarfsgerechte Anwendung der im KJHG verorteten Hilfsangebote gewertet werden.

 

Bei der Sichtung der Fallzahlen im Einzelnen sind verschiedene Anmerkungen zu machen.

 

Im Bereich der Hilfen als gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ist die Grundmenge an Hilfen so gering, dass ein endender oder hinzukommender Fall gleich große Verschiebungen auslöst. Es ist auch weiterhin mit Schwankungen in diesem Bereich zu rechnen.

 

Die Fallzahlen zu den Hilfen nach den §§ 33 und 34 KJHG können in einem Zusammenhang gesehen werden. So waren es zusammengenommen zwischen 82 Kindern und Jugendlichen im Jahre 2002 und 90 im Jahre 2004 die Hilfe außerhalb des Elternhauses benötigten. Die Gewichtung innerhalb der Hilfearten hat sich verschoben. Es sind vermehrt ältere Kinder und Jugendliche untergebracht worden, die aus inhaltlichen Gründen nicht in Pflegestellen vermittelt werden konnten. Bemerkenswert ist der Fallanstieg im Bereich der Heimunterbringung vom 2002 auf 2003. Hier stieg die Anzahl von 31 auf 42 Fälle. Hintergrund ist, dass im Jahre 2003 allein 8 Fälle von anderen Jugendämtern übernommen werden mussten.

 

Die Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge machen sich an der Zuweisungspraxis fest und sind von hier aus nicht zu steuern. Die Fallzahlen unterliegen aber auch nur geringen Schwankungen.

 

Im Bereich der Eingliederungshilfe gem. § 35 a KJHG lässt sich derzeit ein langsamer Fallanstieg verzeichnen. Hier liegt der Schwerpunkt auf ca. 15-16 jährigen Jugendlichen, mit leichtem Überhang bei männlichen Jugendlichen. Hintergrund sind schwerwiegende psychische Auffälligkeiten von Selbstverletzung hin bis zum Autismus. Diese Hilfen werden mit externer Begutachtung und Stellungnahme durch z. B. Kinder- und Jugendpsychiater und Psychologen eingeleitet. Die weitere Entwicklung des Bedarfs ist hier nicht genau einzuschätzen.

 

Zu den angefragten Konzepten der Steuerung muss zunächst angemerkt werden, dass die Adressaten der Hilfe einen Anspruch auf Gewährung von Hilfe haben, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen müssen pflichtgemäß geprüft werden. Eine eingeschränkte oder selektive Prüfung dieser Voraussetzungen kann als Steuerungsinstrument nicht in Betracht kommen..

 

Es wird weiter auf den verstärkten Einsatz ambulanter Hilfen insbesondere von SPFH gesetzt. Dies wird als Möglichkeit und Chance begriffen, die bestehenden Probleme in der Familie aufzugreifen und zu bearbeiten. Der Einsatz ambulanter Hilfen als SPFH oder auch durch Betreuungshelfer ist stark ausgebaut worden. Im Jahr 2001 waren 30 Fälle zu verzeichnen. Im Jahr 2004 waren es bereits 58 Fälle. Hierin wird die Möglichkeit gesehen Hilfe frühzeitig zu platzieren. Es lässt sich feststellen, dass die Jugendhilfe hier intensiv Ressourcen einsetzt. Dies wird im Kontext zu den stabilen Fallzahlen bei der stationären Unterbringung gesehen.

 

Im Bereich der Hilfen für junge Volljährige werden differenzierte und präzisierte Anforderungen an die Gewährung bzw. Weiterführung von Hilfen nach § 41 gestellt. Die Erfolgsaussicht solcher Hilfen im Sinne von Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen und realistischen sowie umsetzbaren Zielvorstellungen für diese Hilfen, befindet sich verstärkt im Focus. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Regelungspraxis im SGB IX die besagt, dass in Fällen in denen der Jugendhilfeträger als Reha- Träger im Sinne der Eingliederungshilfe nach dem KJHG, in Betracht kommt, der zweitangegangene Träger Hilfe zu leisten hat, was sich so auswirkt, dass vermehrt Fälle vom LWV an die Jugendhilfe weitergeleitet werden, mit nur geringer Möglichkeit hier gegenzusteuern.

 

Zur Zeit findet eine Konzeptentwicklung für die Einrichtung von Sonderpädagogischen Pflegestellen statt. Dies hat voraussichtlich keine Senkung der Fallzahlen insgesamt zur Folge, eröffnet aber die Möglichkeit der Unterbringung im familiären Rahmen einer Pflegestelle auch für stark problembehaftete und besonders bedürftigere Kinder.

 

In Fällen in denen dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nachgegangen wird, ist die Bandbreite möglicher Hilfen je nach Ausgangslage eingeschränkt. Oft kommen nur stationäre Hilfen in Betracht. Eine so erfolgte Unterbringung mehrerer Kinder hat dann schon einen spürbaren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Dauerpflegen oder dem der Unterbringung in einer Einrichtung zur Folge.

 

Fälle die aufgrund von Zuständigkeitsänderungen übernommen werden müssen, weisen kaum Steuerungspotential auf. Hier lassen sich keine Konzepte entwickeln. Aktuell stellt es sich so dar, dass von allen stationären Hilfen die nach dem Beginn der Erfassung im Juni 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt laufen, bzw. gelaufen sind, 22 von anderen Jugendämtern übernommen wurden. Dies waren 9 Pflegeverhältnisse und 13 Heimunterbringungen.

 

Für die Steuerung der Dauer von Hilfen bzw. deren Verläufe soll ein elektronisch gestütztes Berichtswesen installiert werden.

 

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