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Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0589/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Verhinderung der Genehmigung des Großbordells
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.11.2005
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Sachverhalt
Begründung:
1. Das Gebiet in der Nähe
der Siemensstraße wird durch den ansässigen Fun-Park, Siemensstraße 1, stark
von Jugendlichen frequentiert. Durch die Ansiedlung der Diskothek hat sich der
örtliche Charakter des Gebietes seit dem Erlass der Sperrgebietsverordnung vom
20. Juni 1995 deutlich verändert. Der Schutz von diesen Jugendlichen wäre durch
das Bordell nicht gewährleistet.
In diesem Zusammenhang die Antwort des RP auf die Anfrage Bündnis
90/die Grünen, ob eine Änderung der Sperrbezirksverordnung in der Siemensstr.
10 möglich ist:
Selbstverständlich
ist es möglich, eine bestehende Verordnung zu ändern, wenn dies aufgrund
festgestellter Tatsachen erforderlich ist. Da meinem Haus bislang noch keine
Hinweise dafür vorliegen, gehe ich davon aus
eine Abstimmung in der
Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. Gern wird mein Haus, sobald ein
mehrheitliches Votum von dort vorliegt, einen Änderungsantrag prüfen und eine
Entscheidung darüber treffen.
2. Zusätzlich verweisen wir
auf § 1, Abs. 7 Baugesetzbuch, wonach bei einer Entscheidung für oder gegen
eine Nutzungsänderung private und öffentliche Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen werden müssen.
3. Weiterhin stellen wir
fest, dass zusätzlich zu dem Bordell ein Laufhaus geplant ist, in dem eine
Kontrolle durch Ordnungsbehörde und Polizei fast unmöglich ist. Die Betreiber
treten nämlich nur als Vermieter der Zimmer in Erscheinung und können deshalb
nicht dafür bestraft werden, Frauen in persönlicher und wirtschaftlicher
Abhängigkeit gehalten zu haben.
Eine Dringlichkeit ergibt
sich aus der Tatsache, dass im Oktober eine Entscheidung über den Bauantrag
getroffen werden soll.
A. Darabo H. Köster P. Metz
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