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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0589/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Siemensstraße soll als Toleranzgebiet aus der Sperrgebietsverordnung herausgenommen werden.  

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

1. Das Gebiet in der Nähe der Siemensstraße wird durch den ansässigen Fun-Park, Siemensstraße 1, stark von Jugendlichen frequentiert. Durch die Ansiedlung der Diskothek hat sich der örtliche Charakter des Gebietes seit dem Erlass der Sperrgebietsverordnung vom 20. Juni 1995 deutlich verändert. Der Schutz von diesen Jugendlichen wäre durch das Bordell nicht gewährleistet.

 

 In diesem Zusammenhang die Antwort des RP auf die Anfrage Bündnis 90/die Grünen, ob eine Änderung der Sperrbezirksverordnung in der Siemensstr. 10 möglich ist:

 

„Selbstverständlich ist es möglich, eine bestehende Verordnung zu ändern, wenn dies aufgrund festgestellter Tatsachen erforderlich ist. Da meinem Haus bislang noch keine Hinweise dafür vorliegen, gehe ich davon aus ……… eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung noch aussteht. Gern wird mein Haus, sobald ein mehrheitliches Votum von dort vorliegt, einen Änderungsantrag prüfen und eine Entscheidung darüber treffen.“

 

2. Zusätzlich verweisen wir auf § 1, Abs. 7 Baugesetzbuch, wonach bei einer Entscheidung für oder gegen eine Nutzungsänderung private und öffentliche Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen. 

 

3. Weiterhin stellen wir fest, dass zusätzlich zu dem Bordell ein Laufhaus geplant ist, in dem eine Kontrolle durch Ordnungsbehörde und Polizei fast unmöglich ist. Die Betreiber treten nämlich nur als Vermieter der Zimmer in Erscheinung und können deshalb nicht dafür bestraft werden, Frauen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten zu haben.

 

Eine Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass im Oktober eine Entscheidung über den Bauantrag getroffen werden soll.

 

 

A. Daraboš                           H. Köster                                   P. Metz

 

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