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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0604/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrkohl (Nr. 16 10/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.10.2005
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Beschlussvorschlag
Wie wird der Betreiber des geplanten
Großbordells zur Verantwortung gezogen, wenn sich bei Kontrollen herausstellt,
dass illegal Beschäftigte oder Zwangsprostituierte im Laufhaus arbeiten?
(Zur Erläuterung: Es wird berichtet,
dass der Betreiber lediglich als Vermieter fungiert und sich der Verantwortung
entzieht)
Sachverhalt
Werden
im Bereich der Gaststätte illegale
Tätigkeiten festgestellt, erfolgt der Widerruf der Gaststättenerlaubnis.
Bei
strafrechtlichen Verstößen des Betreibers des Laufhauses prüft das
Regierungspräsidium Gießen, inwieweit eine Gewerbeuntersagung nach der
Gewerbeordnung möglich ist.
Unabhängig
davon werden bei begründetem Verdacht
Strafverfahren gegen jede in diesem Bereich tätige Person eingeleitet.