Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0419/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier: Hst. 4601/9413 "Dachsanierung Damaschkeweg 96"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
26.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1.
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
außerplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:
4601/9413 „Dachsanierung Damaschkeweg 96“ 180.000 DM
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 4640/9410 „Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“ und 7610/94001 „Erneuerungen an Bürgerhäusern“ mit jeweils 90.000 DM.
2.
Gleichzeitig
werden die entsprechenden Mittel freigegeben.
3.
Der
Magistrat stimmt zu, dass die Arbeiten in Abweichung zu Ziffer 2.1.2 der
Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen (Anlage 8 AGA)
wegen der Unaufschiebbarkeit der Arbeiten beschränkt und als
Generalausschreibung ausgeschrieben werden.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Aufgrund
der ergiebigen Niederschläge in
den letzten Wochen ist durch das Flachdach immer wieder Feuchtigkeit in das städtische Gebäude
„Damaschkeweg 96“ eingedrungen.
Nach Feststellungen von zwei Fachfirmen ist das gesamte Dach undicht,
und die eingebaute Styropor-Wärmedämmung steht ca. 2 cm im Wasser. Nach starken
Niederschlägen sammelt sich das Wasser auf der Dampfsperre, tropft innerhalb
von zwei bis drei Tagen von der Decke in die Räume und durchfeuchtet die
Innenwände des Gebäudes. Eine Sanierung des Flachdaches ist deshalb
unumgänglich, um weitere Schäden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden und
gesundheitliche Gefährdungen der Nutzer (BSF) auszuschließen. Ein Aufschub der
Sanierungsarbeiten bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2002 ist aus diesen
Gründen nicht möglich.
Vorgesehen
ist, dass das vorhandene Flachdach durch ein Pultdach mit außenliegenden
Dachrinnen ersetzt wird. Ein entsprechender Bauantrag ist bereits gestellt. Die
Kosten für die Sanierung betragen 180.000 DM. Die Arbeiten sollen als
Generalausschreibung ausgeschrieben und nach der Vergabe im November 2001
ausgeführt werden.
Nach der
Anlage 8 zur AGA, den Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und
Bauleistungen der Universitätsstadt Marburg, ist eine öffentliche Ausschreibung
ab 50.000 DM vorgesehen. Nach Ziffer 2.1.2 der Richtlinien bedarf es der
Zustimmung des Magistrates, wenn bei Vergaben mit einem Wert von über 50.000 DM
eine Beschränkte Ausschreibung anstelle der Öffentlichen Ausschreibung erfolgen
soll.
Die
Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung
ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen