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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0419/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

1.      Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

4601/9413 „Dachsanierung Damaschkeweg 96“             180.000 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 4640/9410 „Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“ und 7610/94001 „Erneuerungen an Bürgerhäusern“ mit jeweils 90.000 DM.

 

2.      Gleichzeitig werden die entsprechenden Mittel freigegeben.

 

3.      Der Magistrat stimmt zu, dass die Arbeiten in Abweichung zu Ziffer 2.1.2 der Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen (Anlage 8 AGA) wegen der Unaufschiebbarkeit der Arbeiten beschränkt und als Generalausschreibung ausgeschrieben werden.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der  ergiebigen Niederschläge in den letzten Wochen ist durch das Flachdach  immer wieder Feuchtigkeit in das städtische Gebäude „Damaschkeweg 96“ eingedrungen.  Nach Feststellungen von zwei Fachfirmen ist das gesamte Dach undicht, und die eingebaute Styropor-Wärmedämmung steht ca. 2 cm im Wasser. Nach starken Niederschlägen sammelt sich das Wasser auf der Dampfsperre, tropft innerhalb von zwei bis drei Tagen von der Decke in die Räume und durchfeuchtet die Innenwände des Gebäudes. Eine Sanierung des Flachdaches ist deshalb unumgänglich, um weitere Schäden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden und gesundheitliche Gefährdungen der Nutzer (BSF) auszuschließen. Ein Aufschub der Sanierungsarbeiten bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2002 ist aus diesen Gründen nicht möglich.

 

Vorgesehen ist, dass das vorhandene Flachdach durch ein Pultdach mit außenliegenden Dachrinnen ersetzt wird. Ein entsprechender Bauantrag ist bereits gestellt. Die Kosten für die Sanierung betragen 180.000 DM. Die Arbeiten sollen als Generalausschreibung ausgeschrieben und nach der Vergabe im November 2001 ausgeführt werden.

 

Nach der Anlage 8 zur AGA, den Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen der Universitätsstadt Marburg, ist eine öffentliche Ausschreibung ab 50.000 DM vorgesehen. Nach Ziffer 2.1.2 der Richtlinien bedarf es der Zustimmung des Magistrates, wenn bei Vergaben mit einem Wert von über 50.000 DM eine Beschränkte Ausschreibung anstelle der Öffentlichen Ausschreibung erfolgen soll.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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