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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0616/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kommen Regressforderungen und - wenn ja - in welcher Höhe auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt?

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Sachverhalt

Es kommen Regressforderungen auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt, da eine Versagung rechtswidrig wäre. Die Frage nach der Höhe der Regressforderungen kann nicht beantwortet werden, da der Stadt Marburg keine ausreichenden Informationen über einschlägige Investitionen der Antragsteller vorliegen.

 

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