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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0620/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Abwicklung des Haushalts 2005 und damit von möglichen Schwierigkeiten beim Haushaltsausgleichs 2005 Kenntnis zu nehmen:

 

1.      Mindereinnahmen in den Unterabschnitten 4557 „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen“ und 4680 „Sonstige Einrichtungen“ in Höhe von insgesamt 442.000 €;

 

2.      Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von 150.000 € (Budget 28 200);

 

3.      Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von 800.000 € (Budget 28 300);

 

4.      Angesichts der genannten Mehrausgaben können die im Nachtrag 2005 für das Dezernat II veranschlagten globalen Minderausgaben voraussichtlich nicht erwirtschaftet werden.

 

5.      Beim Jahresabschluß 2005 ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die genannten Budgets für 2006 vorbelastet werden.

 

6.      Dann ist ebenfalls zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der Restbetrag der Allgemeinen Rücklage, der bisher mit 3.000.000 € zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts 2006 vorgesehen ist, bereits für den Jahresabschluß 2005 (Verwaltungshaushalt und /oder Vermögenshaushalt) herangezogen werden muß. Die derzeitige Entwicklung bei der Gewerbesteuer gibt allerdings begründeten Anlaß zu der Erwartung, daß ein ausgeglichener Jahresabschluß ohne Entnahme von der Rücklage zumindest im Verwaltungshaushalt möglich sein wird. Das setzt allerdings voraus, daß die Gewerbesteuer sich nicht wieder signifikant verschlechtert.

 

7.      Trotz der oben dargestellten Abweichung von Plan und aktueller Vorausschau kommt ein weiterer Nachtrag 2005 nicht in Betracht, weil er wegen der vorgegebenen Fristen nicht mehr verabschiedet werden und keine Wirkung mehr entfalten könnte.

 

 

Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss dahingehend geändert, dass die unter Punkt B. zu fassenden Beschlüsse nicht durch die Stadtverordnetenversammlung, sondern durch den Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden. Die Vorlage wurde entsprechend geändert und mit folgendem Wortlaut der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben:

 

 

B. Die Stadtverordnetenversammlung wird ferner gebeten, davon Kenntnis zu nehmen, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 22. November 2005 beschlossen hat,

 

 

1.      in Anbetracht der oben unter A. 2. und A. 3. dargestellten Lage der Verwendung der in das Jahr 2005 übertragenen Haushaltsausgabereste der Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste“ in Höhe von 20.394,50 € (Budget 28 200) und 99.083,20 € (Budget 28 300) für die laufende Aufgabenerfüllung bzw. Leistung von Ausgaben innerhalb dieser Budgets zuzustimmen;

 

2.      zur Deckung der Mehrausgaben von 950.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und 28 300) entsprechend den Regeln für die Budgetierung der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zuzustimmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, daß der Haushaltsausgleich gefährdet ist.

 

Streng genommen ist der Ausgleich 2005 noch nicht gefährdet, solange die Mehrausgaben und die Einnahmeausfälle durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage aufgefangen werden können, soweit sie nicht (Stichwort: Haushaltsperre des Magistrats) im Haushalt insgesamt kompensiert werden können. Der Restbestand der Allgemeinen Rücklage wird aber im derzeitigen Stand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2006 benötigt.

 

Auch der augenblickliche Stand der Gewerbesteuer mit rd. 34,9 Mio € und damit rd. 5,5 Mio € über dem Ansatz 2005 würde zum Ausgleich beitragen; wie bei der Gewerbesteuer unvermeidlich sind diese Einnahmen jedoch erst dann gesichert, wenn es bis zum Jahresende auch tatsächlich dabei bleibt.

 

Der Magistrat hält es deshalb für seine Pflicht, die Stadtverordnetenversammlung über die Situation zu informieren.

 

Im Einzelnen:

 

Zu A. 1.

 

Nachdem die Zuweisungen aus dem Jugendhilfelastenausgleich (JHLA) für die Jahre 2003 bis 2005 aufgrund der andauernden Prüfung durch den Hessischen Rechnungshof und den HMdF allesamt für vorläufig erklärt worden waren, hat der HMdF den Jugendhilfelastenausgleich nunmehr mit Bescheid vom 21.09.2005 für 2003 bis 2005 endgültig festgesetzt.

 

Weit überproportionale Verluste sowohl durch die Feststellungen des Rechnungshofes als auch durch die ab 2004 abgeschaffte hälftige Feinverteilung nach Erziehungshilfeaufwand hat dabei – mit Ausnahme von Bad Homburg - die Gruppe der Sonderstatusstädte erlitten.

 

Für Marburg bedeutet das, daß der aufgrund des geänderten Verteilungsschlüssels ohnehin schon reduzierte Ansatz für 2005 durch die Kumulierung der Neufestsetzungen 2003 bis 2005 um 442.000 € unterschritten wird.

 

Dieser Einnahmeausfall könnte theoretisch und praktisch wenigstens teilweise aufgefangen werden, indem die Einbuße, welche die Stadt erleidet, anteilig an die aus dem JHLA mit versorgten freien Jugendhilfeträger weitergegeben würde; die Zuwendungsbescheide der Stadt an die freien Träger sind seit 2003 nur vorläufig erteilt. Das würde für die Stadt Minderausgaben von rd. 115.000 € bedeuten. Dem steht jedoch ein Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom Mai 2005 entgegen, in dem es u. a. heißt:

 

Die bei der Haushaltstelle 4680/7030 veranschlagten Zuschüsse an freie Träger sollen für das Jahr 2005, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Zuweisung des Jugendhilfelastenausgleichs an die Stadt Marburg, entsprechend der Höhe der vorläufigen Zuweisung für das Jahr 2003 ausgezahlt werden.

 

Ein Ausgleich bzw. eine Abrechnung von Unter- oder Überzahlungen an die freien Träger für die Jahre 2003 und 2004, für die die Höhe der Zuweisung bisher nur vorläufig ist, findet nicht mehr statt.

 

Nach § 71 KJHG hat der Jugendhilfeausschuß Beschlußrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefaßten Beschlüsse.

 

Selbstverständlich liegt das Budgetrecht also letztlich bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

 Zu A. 2. und A. 3.

 

Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 59 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 7.049.890 €.

 

Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie – in geringerem Maße – durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

Nach aktueller Hochrechnung ist davon auszugehen, dass im Budget 28 200 noch 150.000 € und im Budget 28 300 weitere 800.000 € bereitgestellt werden müssen. Die Verwendung der Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr von zusammen rund 120.000 € ist dabei schon berücksichtigt (s. Punkt B. 1. des Beschlußtenors). Da sich Einsparmöglichkeiten in dieser Größenordnung in anderen Budgets des Dezernats II nicht abzeichnen, wäre nach den Regeln für die Budgetierung eine überplanmäßige Ausgabebewilligung in Betracht zu ziehen. Dies scheidet jedoch mangels einer Deckungsmöglichkeit aus.

 

Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich der Hilfe- und Unterstützungsbedarf und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise deutlich reduziert haben, wie dies das Land Hessen mit seiner sozialpolitischen Vorgabe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ angenommen hatte (siehe Vorbericht Haushaltsplan 2005, S. 75) und wie dies somit auch die Stadt Marburg für ihre Haushaltsplanung hatte annehmen dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden, allerdings kamen in mindestens gleicher Höhe neuer Hilfe- und Unterstützungsbedarf dazu, die so nicht vorhersehbar waren. Weder berechenbar noch vorhersehbar sind auch die 2005 erstmalig gesondert veranschlagten Erstattungsleistungen an andere Jugendämter, die das Budget 28 200 (Hauptgruppen 5 und 6) erheblich stärker belasten als dies erwartet worden war.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind diese Mehrausgaben jedoch unabweisbar, dabei aber leider in der Entwicklung des individuellen Hilfebedarfs von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht zuverlässig kalkulierbar.

 

 

Zu A. 4.

 

Die Einschätzung ergibt sich aus der dargestellten Situation.

 

 

Zu A. 5.

 

Die Budgetregeln lassen die Überschreitung eines Budgets zu, wenn – wie in diesem Fall – die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe nicht erfüllt sind. Das Budget des Folgejahres wird dann mit der Überschreitung belastet, indem die Mittel die Mittel des Folgejahres in der entsprechenden Höhe gesperrt werden und, so sie eingespart sind, am Jahresende verfallen.

 

 

Zu A. 6.

 

Die Frage, ob die Allgemeine Rücklage bereits zum Ausgleich des Haushalts 2005 heranzuziehen ist, beantwortet sich erst im vollständigen Jahresabschluß.

 

 

Zu B.

 

In der Realität können aktuell nur vergleichsweise geringe Deckungsbeiträge anderer Fachbereiche im Dezernat II erwartet werden.

 

Die Entscheidung über die Verwendung von Budgetresten in den Jugend - Budgets 28 200 und 28 300 und über die fachbereichsübergreifende Deckung von Budgets ist durch die Budgetregeln eigentlich dem Haupt- und Finanzausschuß übertragen.

 

Wegen des Sachzusammenhanges, wegen der identischen inhaltlichen Begründung und damit aus Gründen der Sitzungsökonomie ist der Beschluß in diese Vorlage mit aufgenommen worden.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                        Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                             Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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