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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0620/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssituation 2005
Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gem. § 28 GemHVO
Verwendung der Budgetreste in den Jugend-Budgets 28 200 und 28 300
Fachbereichsübergreifende Deckung der Budgets
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.11.2005
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Beschlussvorschlag
A. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Abwicklung des Haushalts 2005 und damit von möglichen Schwierigkeiten beim Haushaltsausgleichs 2005 Kenntnis zu nehmen:
1.
Mindereinnahmen
in den Unterabschnitten 4557 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen und
4680 Sonstige Einrichtungen in Höhe von insgesamt 442.000 ;
2.
Mehrausgaben
im Budget Jugend Verwaltung für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe
von 150.000 (Budget 28 200);
3.
Mehrausgaben
im Budget Jugend Verwaltung für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von
800.000 (Budget 28 300);
4.
Angesichts
der genannten Mehrausgaben können die im Nachtrag 2005 für das Dezernat II
veranschlagten globalen Minderausgaben voraussichtlich nicht erwirtschaftet
werden.
5.
Beim
Jahresabschluß 2005 ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die genannten
Budgets für 2006 vorbelastet werden.
6. Dann ist ebenfalls zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der Restbetrag der Allgemeinen Rücklage, der bisher mit 3.000.000 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts 2006 vorgesehen ist, bereits für den Jahresabschluß 2005 (Verwaltungshaushalt und /oder Vermögenshaushalt) herangezogen werden muß. Die derzeitige Entwicklung bei der Gewerbesteuer gibt allerdings begründeten Anlaß zu der Erwartung, daß ein ausgeglichener Jahresabschluß ohne Entnahme von der Rücklage zumindest im Verwaltungshaushalt möglich sein wird. Das setzt allerdings voraus, daß die Gewerbesteuer sich nicht wieder signifikant verschlechtert.
7. Trotz der oben dargestellten Abweichung von Plan und aktueller Vorausschau kommt ein weiterer Nachtrag 2005 nicht in Betracht, weil er wegen der vorgegebenen Fristen nicht mehr verabschiedet werden und keine Wirkung mehr entfalten könnte.
Die
Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss dahingehend geändert, dass die
unter Punkt B. zu fassenden Beschlüsse nicht durch die
Stadtverordnetenversammlung, sondern durch den Haupt- und Finanzausschuss
gefasst werden. Die Vorlage wurde entsprechend geändert und mit folgendem
Wortlaut der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben:
B. Die Stadtverordnetenversammlung wird ferner gebeten, davon Kenntnis zu nehmen, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 22. November 2005 beschlossen hat,
1. in Anbetracht der oben unter A. 2. und A. 3. dargestellten Lage der Verwendung der in das Jahr 2005 übertragenen Haushaltsausgabereste der Budgets Zentrale Jugendhilfedienste in Höhe von 20.394,50 (Budget 28 200) und 99.083,20 (Budget 28 300) für die laufende Aufgabenerfüllung bzw. Leistung von Ausgaben innerhalb dieser Budgets zuzustimmen;
2. zur Deckung der Mehrausgaben von 950.000 in den Budgets Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und 28 300) entsprechend den Regeln für die Budgetierung der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zuzustimmen.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung
unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, daß der Haushaltsausgleich
gefährdet ist.
Streng genommen ist der Ausgleich 2005 noch nicht gefährdet, solange die Mehrausgaben und die Einnahmeausfälle durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage aufgefangen werden können, soweit sie nicht (Stichwort: Haushaltsperre des Magistrats) im Haushalt insgesamt kompensiert werden können. Der Restbestand der Allgemeinen Rücklage wird aber im derzeitigen Stand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2006 benötigt.
Auch der augenblickliche Stand der Gewerbesteuer mit rd. 34,9 Mio und damit rd. 5,5 Mio über dem Ansatz 2005 würde zum Ausgleich beitragen; wie bei der Gewerbesteuer unvermeidlich sind diese Einnahmen jedoch erst dann gesichert, wenn es bis zum Jahresende auch tatsächlich dabei bleibt.
Der Magistrat hält es deshalb für seine Pflicht, die Stadtverordnetenversammlung über die Situation zu informieren.
Im Einzelnen:
Zu A. 1.
Nachdem die Zuweisungen aus dem Jugendhilfelastenausgleich
(JHLA) für die Jahre 2003 bis 2005 aufgrund der andauernden Prüfung durch den
Hessischen Rechnungshof und den HMdF allesamt für vorläufig erklärt worden
waren, hat der HMdF den Jugendhilfelastenausgleich nunmehr mit Bescheid vom
21.09.2005 für 2003 bis 2005 endgültig festgesetzt.
Weit überproportionale Verluste sowohl durch die
Feststellungen des Rechnungshofes als auch durch die ab 2004 abgeschaffte
hälftige Feinverteilung nach Erziehungshilfeaufwand hat dabei mit Ausnahme
von Bad Homburg - die Gruppe der Sonderstatusstädte erlitten.
Für Marburg bedeutet das, daß der aufgrund des geänderten
Verteilungsschlüssels ohnehin schon reduzierte Ansatz für 2005 durch die
Kumulierung der Neufestsetzungen 2003 bis 2005 um 442.000 unterschritten
wird.
Dieser Einnahmeausfall könnte theoretisch und praktisch wenigstens teilweise aufgefangen werden, indem die Einbuße, welche die Stadt erleidet, anteilig an die aus dem JHLA mit versorgten freien Jugendhilfeträger weitergegeben würde; die Zuwendungsbescheide der Stadt an die freien Träger sind seit 2003 nur vorläufig erteilt. Das würde für die Stadt Minderausgaben von rd. 115.000 bedeuten. Dem steht jedoch ein Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom Mai 2005 entgegen, in dem es u. a. heißt:
Die bei der Haushaltstelle 4680/7030
veranschlagten Zuschüsse an freie Träger sollen für das Jahr 2005, unabhängig
von der tatsächlichen Höhe der Zuweisung des Jugendhilfelastenausgleichs an die
Stadt Marburg, entsprechend der Höhe der vorläufigen Zuweisung für das Jahr
2003 ausgezahlt werden.
Ein Ausgleich bzw. eine Abrechnung von Unter- oder Überzahlungen an die freien Träger für die Jahre 2003 und 2004, für die die Höhe der Zuweisung bisher nur vorläufig ist, findet nicht mehr statt.
Nach § 71 KJHG hat der Jugendhilfeausschuß Beschlußrecht in
Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft
bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr
gefaßten Beschlüsse.
Selbstverständlich liegt das Budgetrecht also letztlich bei
der Stadtverordnetenversammlung.
Zu A. 2. und A. 3.
Die beiden Budgets Jugend Verwaltung (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 59 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 7.049.890 .
Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie in geringerem Maße durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Nach aktueller Hochrechnung ist davon auszugehen, dass im
Budget 28 200 noch 150.000 und im Budget 28 300 weitere 800.000
bereitgestellt werden müssen. Die Verwendung der Haushaltsausgabereste aus dem
Vorjahr von zusammen rund 120.000 ist dabei schon berücksichtigt (s. Punkt B.
1. des Beschlußtenors). Da sich Einsparmöglichkeiten in dieser Größenordnung in
anderen Budgets des Dezernats II nicht abzeichnen, wäre nach den Regeln für die
Budgetierung eine überplanmäßige Ausgabebewilligung in Betracht zu ziehen. Dies
scheidet jedoch mangels einer Deckungsmöglichkeit aus.
Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich der Hilfe- und Unterstützungsbedarf und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise deutlich reduziert haben, wie dies das Land Hessen mit seiner sozialpolitischen Vorgabe im Rahmen der Operation sichere Zukunft angenommen hatte (siehe Vorbericht Haushaltsplan 2005, S. 75) und wie dies somit auch die Stadt Marburg für ihre Haushaltsplanung hatte annehmen dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden, allerdings kamen in mindestens gleicher Höhe neuer Hilfe- und Unterstützungsbedarf dazu, die so nicht vorhersehbar waren. Weder berechenbar noch vorhersehbar sind auch die 2005 erstmalig gesondert veranschlagten Erstattungsleistungen an andere Jugendämter, die das Budget 28 200 (Hauptgruppen 5 und 6) erheblich stärker belasten als dies erwartet worden war.
Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung
sind diese Mehrausgaben jedoch unabweisbar, dabei aber leider in der
Entwicklung des individuellen Hilfebedarfs von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien nicht zuverlässig kalkulierbar.
Zu A. 4.
Die Einschätzung
ergibt sich aus der dargestellten Situation.
Zu A. 5.
Die Budgetregeln lassen die Überschreitung eines Budgets zu, wenn wie in diesem Fall die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe nicht erfüllt sind. Das Budget des Folgejahres wird dann mit der Überschreitung belastet, indem die Mittel die Mittel des Folgejahres in der entsprechenden Höhe gesperrt werden und, so sie eingespart sind, am Jahresende verfallen.
Zu A. 6.
Die Frage, ob die Allgemeine Rücklage bereits zum Ausgleich
des Haushalts 2005 heranzuziehen ist, beantwortet sich erst im vollständigen
Jahresabschluß.
Zu B.
In der Realität können aktuell nur vergleichsweise geringe
Deckungsbeiträge anderer Fachbereiche im Dezernat II erwartet werden.
Die
Entscheidung über die Verwendung von Budgetresten in den Jugend - Budgets 28
200 und 28 300 und über die fachbereichsübergreifende Deckung von Budgets ist
durch die Budgetregeln eigentlich dem Haupt- und Finanzausschuß übertragen.
Wegen des Sachzusammenhanges, wegen der identischen
inhaltlichen Begründung und damit aus Gründen der Sitzungsökonomie ist der
Beschluß in diese Vorlage mit aufgenommen worden.
Egon Vaupel Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister