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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0623/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Praxis gGmbH zur Finanzierung des Erwerbs des städtischen Grundstücks Gisselbergerstr. 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
1. Zum
Ankauf des städtischen Grundstücks Gisselbergerstraße 33 durch die Praxis
gemeinnützige Beschäftigungs- und Bildungsgesellschaft mbH übernimmt die
Stadt Marburg eine Ausfallbürgschaft i.H.v. max. 1,3 Mio. EUR. Der beigefügten
Bürgschaftserklärung wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde,
zugestimmt.
2. Auf
die Erhebung einer Bürgschaftsprovision wird verzichtet.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadt
Marburg beabsichtigt, das städtische Grundstück Gisselbergerstr. 33 an die
Praxis gemeinnützige Beschäftigungs- und Bildungsgesellschaft mbH (Praxis
gGmbH) zu veräußern. Hierzu liegt der Stadtverordnetenversammlung eine
entsprechende Beschlussvorlage vor. Die Praxis gGmbH als Erwerberin ist eine gemeinnützige
Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck vornehmlich in der Qualifizierung und
Betreuung von Arbeitslosen liegt und die sozialpädagogische, betreuende,
bildende, unterrichtende und beratende Dienstleistungen gegenüber Personen zu
erbringen hat, die aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen Weiter- und
Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass die Gesellschaft
aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung nur sehr eingeschränkt über
entsprechende Mittel zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises i.H.v. 1 Mio. EUR
verfügt. Zu dessen Realisierung sowie für erforderliche Umbaumaßnahmen i.H.v.
rd. 300.000 EUR benötigt die Gesellschaft ein entsprechendes Darlehen, das ihr
von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf in Aussicht gestellt worden ist.
Hinsichtlich
der genannten Umbaukosten hat die Gesellschaft Zuschussanträge gestellt, über
die noch nicht entschieden ist. Sofern entsprechende Zuschüsse von Dritten
gewährt werden, vermindert sich insoweit das benötigte Darlehen.
Um zur
Tilgung des Darlehens Konditionen zu erreichen, die für die Gesellschaft
wirtschaftlich darstellbar sind, ist eine Bürgschaft seitens der Stadt Marburg
erforderlich. Die beigefügte Bürgschaftserklärung beinhaltet daher die
entsprechenden Daten und Modalitäten, wonach für das zweckgebundene Darlehen
zum Erwerb der Gisselbergerstr. 33 i.H.v. 1 Mio. EUR sowie der Umbaukosten i.H.v.
max. 300.000 EUR gegenüber der Sparkasse Marburg-Biedenkopf eine
Ausfallbürgschaft erteilt werden soll.
Da die
Stadt Marburg sowohl über die Regelungen des Kaufvertrages als auch über den zu
erhöhenden Gesellschaftsanteil an der Praxis gGmbH einen unmittelbaren Einfluss
und Zugriff auf das besagte Grundstück erlangt, besteht selbst im theoretischen
Falle der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft kein wirtschaftliches Risiko für
die Stadt, zumal der Sachwert des Grundstücks, wie in den Vorlagen zum Erwerb
des Grundstücks und zur Erhöhung der Gesellschaftsanteile ausführlich
dargestellt, deutlich über dem zu verbürgenden Darlehensbetrag liegt.
Da die
Gesellschaft als gemeinnützig anerkannt ist und aufgrund ihres besonderen
Gesellschaftszwecks keine nennenswerten Überschüsse erwirtschaften kann, soll
in diesem Fall auf eine ansonsten zu erhebende Bürgschaftsprovision verzichtet
werden.
Es wird
daher gebeten, die zur Übernahme der Bürgschaft erforderlichen Beschlüsse zu
fassen.
Egon
Vaupel Dr. Franz Kahle Dr. Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
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