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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0640/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2005
hier: Hst. 8820/5000 "Bauunterhaltung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
25.11.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung
der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HSt. 8820/5000
Bauunterhaltung bis zu einer Höhe von 120.000 zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen von 100.000 bei der HSt. 9000/0100 Einkommensteueranteil und durch Mehreinnahmen von 20.000 bei der HSt. 9000/0120 Umsatzsteueranteil.
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon
nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Mittel der
Bauunterhaltung sind auch 2005 wieder sehr knapp veranschlagt; auf die
Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2005, S. 102 wird hingewiesen.
Im Laufe des Jahres sind
durch nicht eingeplante Bauunterhaltungsmaßnahmen
Bodenbelag, Wandanstrich,
Elektroinstallation Friedrichstraße 36 |
120.000 |
Fliesenerneuerung
Hallenbad Marbach |
20.000 |
Sturmschäden
Adolf-Reichwein-Schule |
20.000 |
Haustechnische Mängel
Aquamar |
46.000 |
Tragseile und
Treibscheiben Oberstadtaufzug |
20.000 |
insgesamt |
226.000 |
Mehrkosten entstanden, die
durch Umschichtungen nur teilweise aufzufangen sind. Es besteht deshalb ein
überplanmäßiger Bedarf von 120.000 .
Die Steuermehreinnahmen
können zur Deckung herangezogen werden, nachdem seit wenigen Tagen
Informationen über das Ergebnis des 3. Quartals 2005 vorliegen.
Die Zuständigkeit für die Beschlußfassung liegt gem. § 7 der
Haushaltssatzung für das Jahr 2005 beim Haupt- und Finanzausschuß.
Egon Vaupel
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