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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0643/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung einer Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.12.2005
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16.12.2005
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
1. Die
Stadt Marburg gewährt dem VfB 1905 Marburg e.V. eine Bürgschaft bis zur Höhe
von insg. 500.000,00 EUR auf der Grundlage des Entwurfs der beigefügten
notariellen Urkunde.
Dabei
ist zusätzlich zu regeln, dass der Bürgschaftsnehmer sich im Falle der Insolvenz
verpflichtet, die in der notariellen Urkunde aufgeführten, im Eigentum des
Vereins befindlichen, Grundstücke zu räumen und weiterhin der Stadt Marburg die
Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne zur Dokumentation des jeweiligen
Finanzstatus und der wirtschaftlichen Entwicklung unmittelbar nach
Beschlussfassung bzw. Feststellung durch den Vereinsvorstand vorzulegen.
Die Durchführung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
2. Auf
die Erhebung einer Bürgschaftsprovision wird verzichtet.
Sachverhalt
Begründung:
Der Sportverein VfB 1905
Marburg e.V. ist an die Stadt Marburg herangetreten mit der Bitte, eine
Bürgschaft zugunsten des Vereins einzugehen. Damit soll es dem in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Verein ermöglicht werden, eine
Umschuldung der bestehenden Verbindlichkeiten vorzunehmen und ihn damit
langfristig wirtschaftlich zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, dass die
einzugehende Bürgschaft auf einen Maximalbetrag i.H.v. 500.000 EUR begrenzt
werden soll. Dies entspricht in etwa der Größenordnung der derzeitigen
Verbindlichkeiten des Vereins. Zur Sicherheit soll im Falle einer
Inanspruchnahme der Stadt Marburg das vereinseigene Grundstück an der
Gisselbergerstraße mit einer Gesamtfläche von rd. 10.000 m² an die Stadt
Marburg fallen und der Verein ausdrücklich verpflichtet werden, das besagte
Grundstück zu räumen. Die näheren Einzelheiten sind in dem beigefügten Entwurf
einer notariellen Urkunde enthalten, mit der das Bürgschaftsgeschäft unter
Ergänzung der genannten Räumungsverpflichtung und der Vorlage der jeweiligen
Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne - verbindlich geschlossen werden soll.
Um die genaueren Rahmenbedingungen zu klären, inwieweit eine solche Bürgschaftsverpflichtung seitens der Stadt Marburg verantwortlich eingegangen werden kann, wurde der Verein um Beantwortung einiger Fragen ersucht. Hiernach ergeben sich folgende zusätzliche Erkenntnisse:
1. Hinsichtlich des aktuellen Vermögensstatus hat der Verein eine von einem Steuerberater aufgestellte Übersicht zum 31.10.2005 vorgelegt. Aus dieser Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergibt sich ein stichtagsbezogener Vermögensüberschuss i.H.v. rd. 300.000 EUR. Dabei ist unterstellt, dass das vereinseigene Grundstück lt. einer Schätzungsurkunde des Ortsgerichts Marburg v. 8.3.2003 einem Vermögenswert i.H.v. 740.000 EUR entspricht.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 sieht Umsatzerlöse i.H.v. rd. 215.000 EUR und Aufwendungen i.H.v. rd. 207.000 EUR vor, woraus sich ein Planüberschuss i.H.v. rd. 8.000 EUR errechnet.
Zur Frage der zukünftigen Entwicklung der Jugendarbeit teilt der Verein mit, dass aktuell 148 Jugendliche in 8 Mannschaften Fußball spielen, und zwar in den Jahrgangsstufen A bis F. Zielsetzung des Vereins sei, auch weiterhin die Ausbildung der Jugendlichen auf hohem Niveau mit geschulten Übungsleitern in allen Jahrgangsstufen zu halten.
2. Hinsichtlich des Lizenzierungsverfahrens für die Oberliga Hessen ist nach Aussage des Vereins kein entsprechender Lizenzantrag gestellt worden, da der Verein im Jahr 2005/2006 in der Landesliga spielt und dort ein Lizenzierungsverfahren nicht vorgesehen ist.
3. Auf die Frage nach evtl. bestehenden Rückständen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erklärt der Verein, dass diese derzeit beglichen würden; der Vereinsvorsitzende hat entsprechende Überweisungsbelege vorgelegt, die diese Aussage bestätigen.
4. Zur Klärung des Wertes des
vereinseigenen Grundstückes Gisselbergerstr. 37, das der Verein als Sicherheit
anbietet, hat der Magistrat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses um
eine Stellungnahme gebeten. Der Leiter der Geschäftsstelle kommt dabei zu der
Bewertung, dass die bereits erwähnte Wertermittlung des Ortsgerichts Marburg
nachvollziehbar sei und der dort festgestellt Verkehrswert von 740.000 EUR
einem plausiblen Sachwert des Gesamtobjektes entspreche. Er weist allerdings
auch darauf hin, dass bezweifelt werden müsse, dass ein solches Objekt ohne
Aussicht auf eine andersartige Nutzung in seiner Gesamtheit im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr marktfähig sei. Diese Marktfähigkeit könne durch die verbindliche
Aussicht auf eine Nutzungsänderung in Bauerwartungsland oder ggf. Rohbauland
hergestellt werden. Im Ergebnis sei für das Eintreten des Bürgschaftsfalles
unter den heutigen Gegebenheiten und der Voraussetzung einer dann zu
realisierenden Wohnbebauung von einem Verkehrswert i.H.v. rd. 1.120.000 EUR für
das gesamte Grundstück auszugehen.
Der Verein hat insoweit die erbetenen Auskünfte bereitwillig erteilt. Er weist zudem zutreffend darauf hin, dass der VfB 1905 Marburg e.V. der einzige Marburger Fußballverein sei, der die in seinem Eigentum befindlichen Anlagen bewirtschaften und die dadurch entstehenden laufenden Kosten und Investitionen fast ausschließlich selbst finanziere.
Seitens der Stadt Marburg besteht ein hohes Interesse daran, diesen großen, traditionsreichen und für das Sportleben der Stadt außerordentlich wichtigen Verein zu erhalten. Daneben ist es aber auch aus grundsätzlicher stadtentwicklungspolitischer Sicht wichtig zu verhindern, dass das in Rede stehende Grundstück im Falle einer nicht auszuschließenden Liquidation des Vereins verwertet und aufgrund der Umgebungsnutzung eine gewerbliche Nutzung angestrebt würde, die der Gesamtstruktur dieses Gebietes abträglich sein könnte. Die Bürgschaft soll daher auch dazu dienen, bei einer im Falle der Liquidation des Vereins zu erwartenden Beendigung der bisherigen Nutzung eine stadtentwicklungspolitisch verträgliche Folgenutzung zu sichern.
Das Bürgschaftsgesuch des Vereins wurde vorab dem
Regierungspräsidium Gießen mit der Frage zugeleitet, ob und ggf. unter welchen
Bedingungen eine entsprechende Genehmigung erteilt würde. Hierzu hat das
Regierungspräsidium Gießen eine mögliche Genehmigungserteilung an die
Beantwortung einer Reihe von Detailfragen geknüpft. Diese Informationen bspw.
zur Struktur des Vereins und zum Verkehrswert des Grundstücks als Sicherheit,
wie sie oben bereits dargestellt sind, werden der Aufsichtsbehörde zusammen mit
dem förmlichen Genehmigungsantrag übermittelt.
Um sicherzustellen, dass im Falle des Eintretens des Bürgschaftsfalles
nicht nur das Grundstück automatisch an die Stadt fällt, sondern der Verein
zudem verpflichtet ist, das Grundstück auch tatsächlich zu räumen, soll ein
entsprechender Passus in die notarielle Bürgschaftsurkunde mit aufgenommen
werden. Zudem soll der Verein verpflichtet werden, durch Vorlage der jeweiligen
Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne die Stadt Marburg als Bürgin über den
aktuellen Finanzstatus und seine wirtschaftliche Entwicklung zu informieren.
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Vereins soll auf
die Erhebung einer ansonsten üblichen Bürgschaftsprovision verzichtet werden.
Es wird gebeten, die zur Erteilung der Bürgschaft
notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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