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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0649/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhebung der Kreisumlage ab 2006 durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Mit Betroffenheit und Bestürzung nimmt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg zur Kenntnis, dass das Land den Ermäßigungssatz für die Kreisumlage im Finanzausgleichsgesetz unter Verweis auf die Änderungen durch Hartz IV von derzeit 50 % auf 43,5 % absenken und damit die Kreisumlagebelastung für die Sonderstatusstädte strukturell um 6,5 % erhöhen will.
Die Stadtverordnetenversammlung protestiert mit Nachdruck gegen diese Benachteiligung Marburgs. Die vorgesehene Änderung widerspricht dem notwendigen Kostenausgleich für die Wahrnehmung der Kreisaufgaben auf städtischer Ebene:
- Es
hat sich keine Änderung der materiellen Rechtslage in der
Aufgabenwahr-nehmung der Sonderstatusstädte für die Sozialhilfe ergeben.
- Marburg
hat wie andere Sonderstatusstädte die Ausführungsträgerschaft für das SGB
XII behalten und verfügt damit weiterhin über ein Sozialamt, für das sie
Personal- und Sachkosten bereithalten muß. Hinzu kommen erhebliche
Leistungen an soziale Institutionen und Verbände.
- Marburg
hätte wie die übrigen Sonderstatusstädte ebenfalls im Rahmen der
Option für das SGB II die Aufgabenträgerschaft wählen und umsetzen können.
Hätte das Land vor dieser Entscheidungsmöglichkeit die von ihm geplante
Änderung bekanntgegeben, wäre die Entscheidungslage offen gewesen.
- Das
SGB II bewirkt im Verhältnis Stadt und Landkreis keine Veränderung der
Kostenlast, denn die Landkreise erhalten vom Bund eine auskömmliche
Verwaltungspauschale für ihren Personal- und Sachkosteneinsatz.
- Hätten
die Sonderstatusstädte ebenfalls für die Wahrnehmung von SGB II optiert,
stünde ihnen diese Verwaltungspauschale in gleichem Maße zu.
- Der
Bund hat durch das neue SGB II eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für
die Sozialhilfeträger errechnet, aber im Gegenzug das
Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet. Marburg ist Jugendhilfe- und
Kindergartenträger. Das bedeutet: Durch die Neuregelung wird die Stadt mit
einer neuen Aufgabe und Kostenlast beschwert ohne von den
Entlastungswirkungen zu profitieren; diese kommen ausschließlich den
Landkreisen zugute. Durch die geplante FAG-Änderung würde diese
Ungerechtigkeit zementiert und verstärkt.
- Die
unzumutbare Sonderlast für Marburg würde auf der Basis der derzeit
bekannten Zahlen für den kommunalen Finanzausgleich 2006 gut 2 Mio Euro
betragen. Im Landkreis würden allerdings letztlich weniger als 1 Mio Euro
verbleiben. Zusätzliche Gewinner wären über den Finanzausgleich die
anderen Landkreise in Hessen, die damit alle von der Mehrbelastung der
Sonderstatusstädte profitieren würden.
- Die
Gesamtrechnung des Landes ist massiv fehlerhaft. Sie berücksichtigt die
Aufgaben der Schulträgerschaft überhaupt nicht und stellt deshalb deren
Zuschußbedarf in die Gesamtrechnung nicht ein. Dieser beläuft sich für
Marburg im Entwurf des Haushalts 2006 (Stand Magistrat zur 2. Lesung)
allein im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushalts auf rund 7,7 Mio Euro. Sie
berücksichtigt auch nicht die nach wie vor bestehende Aufgabenträgerschaft
für das SGB XII, die Einrichtungen für Obdachlose, für Frauenhäuser, für
Drogenberatung u.v.a.m. und erst recht nicht die zahllosen
Infrastruktureinrichtungen, die die Stadt außer im Sozialbereich auch und
gerade für die Kreisbevölkerung noch bereitstellt.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb den Landtag
auf, den mit dem Lahn-Dill-Gesetz des Jahres 1979 geschaffenen historischen
Kompromiß für die finanzielle Bewertung der Kreisaufgaben durch die
Sonderstatusstädte bestehen zu lassen.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert ferner die Marburger
Landtagsabgeordneten auf, im Gesetzgebungsverfahren des Hessischen Landtages
die berechtigten Interessen ihrer Stadt zu vertreten.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat,
weiterhin alle Schritte gegen die beabsichtigte Benachteiligung zu unternehmen.
Darüber hinaus ermächtigt sie den Magistrat, auch rechtliche
Schritte einzuleiten, um die ungerechtfertigte Zusatzbelastung für die Stadt
Marburg abzuwehren.
Sachverhalt
Begründung
Das Land Hessen beabsichtigt, einem Wunsch der Landkreise
nachkommend wegen der Veränderungen durch Hartz IV den Ermäßigungssatz für die
Kreisumlage, der bisher aus gutem Grund 50 % beträgt, auf 43,5 % abzusenken. In
der Presse ist bereits darüber berichtet worden.
Die beabsichtigte Neuregelung ist sachlich ungerechtfertigt.
Sie benachteiligt die Stadt Marburg und die anderen Sonderstatusstädte massiv.
Die Oberbürgermeister/in der Sonderstatusstädte hatten sich
deshalb bereits im Juli 2005 mit einer Resolution und im Oktober 2005 in einer
Anhörung massiv und begründet gegen die Absicht des Landes gestellt. Leider
ging das Land bisher auf die Argumente der Städte nicht ein; die Hessische
Landesregierung hat den Gesetzentwurf inzwischen beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung muß deshalb ein vitales
Interesse daran haben, das Gesetzesvorhaben zu verhindern und die heimischen
Landtagsabgeordneten mit einem eindeutigen Mandat auszustatten.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle Dr. Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin