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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0136/2001(2)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Fachbereichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Schnabel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
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Vorberatung
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18.10.2001
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.10.2001
| |||
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.10.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Im
Oktober 1994 wurde von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ein
Grundsatzpapier zur Neustrukturierung der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Dieses Grundsatzpapier enthält viele Aussagen zu den einzelnen Eckpunkten des „Neuen
Steuerungsmodells" (NSM) der KGSt wie z.B. betriebswirtschaftliche
Orientierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Budgetierung, Controlling und
Berichtswesen, Personalentwicklungskonzept.
Diese
Eckpunkte des NSM eröffnen für die Führungskräfte und die Verwaltung insgesamt
neue Perspektiven und Möglichkeiten, die nur dann voll zum Tragen kommen, wenn
die Verwaltungseinheiten auch eine entsprechende Größe haben. Je kleiner die
Einheiten sind, desto weniger können die Möglichkeiten, die das NSM bietet
(z.B. Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung wie Personaleinsatz)
genutzt werden. Die Umsetzung dieser neuen Steuerungsmethoden bedingt daher
auch eine Änderung der Verwaltungsstrukturen.
Im Zuge
der Umsetzung dieses Grundsatzpapieres hat die Stadtverordnetenversammlung
bereits – neben der Rechtsformänderung der Stadtwerke - beschlossen, zum
01.01.2001 das Betriebsamt in einen Eigenbetrieb umzuwandeln und den Magistrat
beauftragt, bis zum 31.05.2001 einen Vorschlag zur Neuorganisation der Gebäudewirtschaft
vorzulegen. Von der Bildung eines Eigenbetriebes „Städt. Bäder" mit dem
Bau des neuen Schwimmbades wurde zunächst noch einmal Abstand genommen.
Daher
stellt sich die wichtige Frage, ob eine Neustrukturierung der Verwaltung – wie
sie im Grundsatzpapier vom Oktober 1994 von Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurde - jetzt konzipiert und
in die Wege geleitet werden soll, indem die Anzahl der Ämter (also Bildung
geänderter Verwaltungseinheiten) verkleinert wird, wie dies das NSM der KGSt
vorsieht und mittlerweile auch von vielen Verwaltungen umgesetzt bzw. geplant
ist (z. B. auch in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf).
Ein
vorgelegtes Diskussionspapier wurde bei mehreren Tagungen der Führungskräfte
behandelt. Die Führungskräfte richteten eine Zentrale Arbeitsgruppe ein, die
auf der Basis des Diskussionspapieres einen entsprechenden Vorschlag zur
Bildung von Fachbereichen erarbeiten sollte. Das Ergebnis der Zentralen
Arbeitsgruppe wurde in der erneut anberaumten Amtsleitertagung am 23.05.2001
von 2 Mitgliedern der Zentralen Arbeitsgruppe dargestellt. Im Anschluss daran
wurde die künftige Aufbauorganisation der Verwaltung in Fachbereiche
ausführlich diskutiert.
Ein
wesentlicher Punkt der Diskussion war die Bildung der Fachbereichsleitungen.
Hier wurde sowohl die Bildung eines „Fachbereichsrates" als Netzwerk aus
den bisherigen Amtsleitungen diskutiert, als auch die Übertragung der
Fachbereichsleitung an einen Mitarbeiter bzw. an eine Mitarbeiterin. Die Entscheidung
hierüber sollen die zuständigen Dezernenten für Ihren Bereich treffen, wobei es
sich bei dem „Netzwerk" um einen Modellversuch handelt. Es bleibt daher
abzuwarten, ob sich diese Form der Fachbereichsleitung bewährt.
Im
Anschluss an die Diskussion fassten die Führungskräfte der Verwaltung bei einer
Gegenstimme und ohne Enthaltung folgenden Beschluss:
„Die
Amts- und Abteilungsleitungen der Stadtverwaltung Marburg befürworten eine
Bildung von Fachbereichen in der Form der Grundstruktur des zum 23.05.2001 vorliegenden
Organigramms."
Auf
Antrag aus der Versammlung wurde der vorstehende Beschluss mit 18 Ja-Stimmen
bei 3 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen um folgenden Passus ergänzt:
„Ziel
ist eine noch stärkere Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung."
Die
Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen, nach denen die Verwaltung geführt
werden soll, gehört nach § 51 Abs. 1 HGO zu den ausschließlichen
Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Vorschrift ist
sicherlich auch eine gravierende Organisationsänderung mit der Auflösung von 22
Ämtern und der Bildung von wenigen Fachbereichen (z.B. 6) zuzuordnen. Die
konkrete Aufgabenzuweisung an bestimmte Organisationseinheiten oder deren
Bildung im einzelnen richtet sich wie bisher nach § 70 HGO.
Gemäß
§ 51 Abs. 1 HGO wird die Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung zur Bildung
der Fachbereiche in der Form der Grundstruktur des beigefügten Organigramms vom
23.05.2001 gebeten.
Der
Lenkungsausschuss zur Neustrukturierung der Verwaltung hat dieser Vorlage in
seiner Sitzung am 20.06.2001 ohne Gegenstimme zugestimmt.
Nach
dem Beschluss des Lenkungsausschusses haben sich die Dezernenten nochmals
ausführlich mit der Fachbereichsbildung befasst und eine geringfügige Änderung
der dargestellten Zuordnung von Verwaltungseinheiten vorgenommnen, indem die
Stadtplanung mit der Stadtentwicklung im FB 1 zusammengefasst wurde.
Hinsichtlich der Konkretisierung von Planungsaufgaben und deren Zuordnung ist
noch im Einzelnen nach dem Grundsatzbeschluss zur Fachbereichsbildung in den
nächsten Monaten zu entscheiden. Weiterhin wurde die Dezernatszuordnung – die
den Ist-Zustand zu Beginn des Jahres wiederspiegelte - aus der graphischen
Darstellung herausgenommen, da durch politische Veränderungen auch hier
Änderungen möglich sind.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage
Graphische
Darstellung einer möglichen Zielorganisation (Stadtverwaltung ohne
Beteiligungen)
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
- TOP
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