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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0671/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach der hessischen Anlagenverordnung müssen bis zum 13.02.2006 Heizöltanks über 1000 l Rauminhalt einmalig durch anerkannte Sachverständige geprüft werden. Wie kann der Magistrat erklären, dass Betreiber solcher Anlagen aus dem Kreisgebiet Marburg-Biedenkopf zur Überprüfung explizit angeschrieben werden, Betreiber solcher Anlagen aus dem Stadtgebiet der Stadt Marburg aber keine separate Information erhalten?

 

 

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Sachverhalt

Zuständig für die Prüfung der Heizöllageranlagen im gesamten Kreisgebiet, also auch für die Stadt Marburg, ist der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Abteilung Wasser- und Bodenschutz.

Nach deren Angabe wurde begonnen, die Anwohner der Gemeinden schriftlich über die Notwendigkeit der Überprüfungen zu informieren. Dabei hat die Abteilung Wasser- und Bodenschutz die Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge abgearbeitet. Die Bürger der Stadt Marburg wurden bisher noch nicht angeschrieben.

Zurzeit wird bei der Kreisverwaltung geprüft, ob man das bisher durchgeführte Verfahren beibehalten soll, da sich u. a. durch die beschränkte Anzahl der Sachverständigen terminliche Probleme ergeben. An der Verpflichtung der Überprüfung der Heizöllageranlagen ändert dies jedoch nichts.

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