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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0671/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Heck (Nr. 7 11/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.11.2005
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Beschlussvorschlag
Nach der
hessischen Anlagenverordnung müssen bis zum 13.02.2006 Heizöltanks über 1000 l
Rauminhalt einmalig durch anerkannte Sachverständige geprüft werden. Wie kann
der Magistrat erklären, dass Betreiber solcher Anlagen aus dem Kreisgebiet
Marburg-Biedenkopf zur Überprüfung explizit angeschrieben werden, Betreiber
solcher Anlagen aus dem Stadtgebiet der Stadt Marburg aber keine separate
Information erhalten?
Sachverhalt
Zuständig
für die Prüfung der Heizöllageranlagen im gesamten Kreisgebiet, also auch für
die Stadt Marburg, ist der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf,
Abteilung Wasser- und Bodenschutz.
Nach
deren Angabe wurde begonnen, die Anwohner der Gemeinden schriftlich über die
Notwendigkeit der Überprüfungen zu informieren. Dabei hat die Abteilung Wasser-
und Bodenschutz die Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge abgearbeitet. Die
Bürger der Stadt Marburg wurden bisher noch nicht angeschrieben.
Zurzeit
wird bei der Kreisverwaltung geprüft, ob man das bisher durchgeführte Verfahren
beibehalten soll, da sich u. a. durch die beschränkte Anzahl der
Sachverständigen terminliche Probleme ergeben. An der Verpflichtung der
Überprüfung der Heizöllageranlagen ändert dies jedoch nichts.