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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0683/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beabsichtigt der Magistrat im Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt/Am Weinberg eine Veränderungssperre zu verhängen, bis der in absehbarer Zeit verfasste Bebauungsplan verabschiedet ist?

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Sachverhalt

Die vier jetzt zur Offenlage vorbereiteten Sanierungsbebauungspläne benötigen keine Veränderungssperre, da sie bereits durch den in 1997 gefassten Aufstellungsbeschluss sämtliche planungsrechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen für die Absicherung der Bauleitplanung aufweisen (vgl. § 2 Baugesetzbuch „Aufstellung der Bauleitpläne“ und § 14 Baugesetzbuch „Veränderungssperre“).

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