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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0692/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichtes Marburg V (Cyriaxweimar, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Nassauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2005
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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16.12.2005
|
Sachverhalt
Begründung:
Da die Amtszeit des bisherigen
stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers sowie Ortsgerichtsschöffen, Herrn Heinrich
Schmidt, abgelaufen ist, ist nach § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes eine
Neuwahl durchzuführen. Für eine Wiederwahl steht Herr Schmidt nicht mehr zur
Verfügung.
Hinsichtlich der Ernennung zu
Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes
enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
1. Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines
Vertrauen genießen soowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit
der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
2. Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren
Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im Dienst befindliche Richter/innen sowie
Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern
ernannt werden.
4. Personen, die miteinander im 1. oder
2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht
gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des
Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf
5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde
die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der
gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung
erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf
oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 06.10.2005 wurden
alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die
entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.
An Wahlvorschlägen liegen vor:
Die CDU-Fraktion schlägt
Herrn
Hans-Walter PFEIFFER
wh. Haddamshäuser Str. 36, 35041
Marburg-Haddamshausen
zur Wahl vor.
Die Ortsbeiräte Haddamshausen und
Cyriaxweimar schlagen
Herrn Willi
BECKER,
wh. Am Kuhweg 8, 35041
Marburg-Hermershausen
zur Wahl vor.
Die BfM-Fraktion meldete Fehlanzeige.
Im übrigen sind weitere Wahlvorschläge
weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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