Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0721/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2005 bis 2009, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2006 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I. gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2005 bis 2009 mit einem Volumen von 92.807.000 € zu beschließen,
II. aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2006 zu beschließen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im
Verwaltungshaushalt
in
der Einnahme auf 143.220.000
€
in
der Ausgabe auf 143.220.000
€
und im Vermögenshaushalt
in
der Einnahme auf
25.760.000 €
in
der Ausgabe auf
25.760.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 5.688.500 € festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds
Abteilung
A
-
Abteilung
B 1.438.000
€
enthalten.
Der Gesamtbetrag
der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr
Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur
Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:
2007 1.000.000
€
2008 1.000.000
€
2009 500.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2006 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.584.500 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und
forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280
v. H.
b) für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 330
v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 400
v. H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird
dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung
des Haushaltsansatzes ab |
und/oder absoluter Betrag ab |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
20 % |
10.000 € |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
10 % |
100.000 € |
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordneten-versammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis
zu geben.
§ 8
Sperren
Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes -
Haushaltsansätze, Haushalts-ausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen -
sind in vollem Umfange gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €,
ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren
behalten ihre Gültigkeit.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen
wird gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung
der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen Personalentscheidungen
behalten ihre Gültigkeit.
III. den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 97,85 Beamten- und 609,64 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den
Finanzplan 2005 bis 2009, der durch den Magistrat am 5. Dezember 2005
beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2006 als Anlage beigefügt ist. Das
Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm
2004 - 2008 um 15.194 T€ verringert.
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen
ab.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen
Gesamtbetrag von rd. 8.585 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine
Erhöhung um 564 T€.
Der
Stellenplan weist für 2006 insgesamt 707,49 Stellen aus; das sind 0,46 Stellen
mehr als im Stellenplan 2005.
Der
Finanzplan und das Investitionsprogramm sind als Ergänzungslieferung für die
bereits verteilten Haushaltspläne 2006 beigefügt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen