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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0721/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

I.        gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2005 bis 2009 mit einem Volumen von 92.807.000 € zu beschließen,

 

 

II.    aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2006 zu beschließen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

               in der Einnahme auf                                        143.220.000 €

 

               in der Ausgabe auf                                          143.220.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

               in der Einnahme auf                                        25.760.000 €

 

               in der Ausgabe auf                                          25.760.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 5.688.500 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

                           Abteilung A                                                   -

 

                           Abteilung B                                          1.438.000 €

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

                           2007                                                    1.000.000 €

 

                           2008                                                    1.000.000 €

 

                           2009                                                       500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2006 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.584.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1.            Grundsteuer    a)         für die land- und forst-

                                                   wirtschaftlichen Betriebe

                                       (Grundsteuer A) auf                                        280 v. H.

 

                           b)         für die Grundstücke

                                       (Grundsteuer B) auf                                        330 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                                                                 400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 


Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes

ab

und/oder absoluter Betrag

ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordneten-versammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushalts-ausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

III.     den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 97,85 Beamten- und 609,64 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2005 bis 2009, der durch den Magistrat am 5. Dezember 2005 beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2006 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2004 - 2008 um 15.194 T€ verringert.

 

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen ab.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 8.585 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine Erhöhung um 564 T€.

 

Der Stellenplan weist für 2006 insgesamt 707,49 Stellen aus; das sind 0,46 Stellen mehr als im Stellenplan 2005.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind als Ergänzungslieferung für die bereits verteilten Haushaltspläne 2006 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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