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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0739/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wilfried Wüst (Nr. 8 12/2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2005
|
Sachverhalt
Die
Sperrung des Treppenaufganges erfolgte bereits zu Zeiten, als das Land Hessen
noch Eigentümerin des Lahnvorlandes war. Sie ist somit nicht neu, sondern
besteht schon seit vielen Jahren. Nach Auskunft des Herrn Tripp vom Hessischen
Immobilienmanagement waren wohl Verkehrssicherheitsgründe für diese Sperrung
ausschlaggebend, da die Treppe aufgrund des starken Laubfalles stets eine große
Unfallgefahr darstellt und das Land als frühere Eigentümerin das Haftungsrisiko
durch die Sperrung ausschließen wollte.
Inzwischen
gehört das Lahnvorland und die dazugehörige Böschung nebst Treppe der Stadt.
Die Treppe endet an dem Privatgrundstück des Landes Hessen. Sie stellt keine
Verbindung zu einer öffentlichen Erschließungseinrichtung her.
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