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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0739/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum ist der Zugang vom Lahnufer-Parkplatz zum Gelände des Finanzamtes für die Öffentlichkeit gesperrt?

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Sachverhalt

Die Sperrung des Treppenaufganges erfolgte bereits zu Zeiten, als das Land Hessen noch Eigentümerin des Lahnvorlandes war. Sie ist somit nicht neu, sondern besteht schon seit vielen Jahren. Nach Auskunft des Herrn Tripp vom Hessischen Immobilienmanagement waren wohl Verkehrssicherheitsgründe für diese Sperrung ausschlaggebend, da die Treppe aufgrund des starken Laubfalles stets eine große Unfallgefahr darstellt und das Land als frühere Eigentümerin das Haftungsrisiko durch die Sperrung ausschließen wollte.

 

Inzwischen gehört das Lahnvorland und die dazugehörige Böschung nebst Treppe der Stadt. Die Treppe endet an dem Privatgrundstück des Landes Hessen. Sie stellt keine Verbindung zu einer öffentlichen Erschließungseinrichtung her.

 

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