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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0757/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, von der Prüfungsanmeldung des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes zur Durchführung der 111. Vergleichenden Prüfung "Haushalttstruktur 2006: Sonderstatusstädte" Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes hat die Durchführung der o.a. Prüfung für alle sieben hessischen Sonderstatusstädte formal angemeldet. Dabei sollen folgende Prüfungsschwerpunkte durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Prüfungsbeauftragter) für den Prüfungszeitraum 2002 bis 2005 untersucht werden:

 

  • Darstellung der Bevölkerungsentwicklung und –struktur im Quervergleich sowie Analyse der finanziellen Leistungsfähigkeit im Zeitablauf;
  • Analyse der Haushaltsstabilität anhand von Frühwarnindikatoren und Berechnung eines approximativen (näherungsweisen) doppischen Jahresergebnisses als Ausblick auf die Doppik;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung mittels Kennzahlen im Quervergleich bei den Aufgabenbereichen

Straßen- und Hochbauunterhaltung,

Kommunale Gesellschaften,

Städtische Kindergärten und Kindergärten anderer Träger,

Schulen in eigener Trägerschaft und Schüler in Gastschulen,

Jugendhilfe,

Gebührenrelevante Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen und Kindergartengebühren;

  • Ordnungsmäßigkeitsuntersuchung des Verwaltungshandelns.

 

Für die Sonderstatusstädte von besonderem Interesse ist diese Prüfung insoweit, als sie - in Erweiterung des Prüfungsauftrags und –umfangs - auch die Finanzbeziehungen dieser Städte zu ihren Landkreisen beleuchten sollen. Dies resultiert aus der Diskussion zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2006, wonach vorgesehen war, den bislang für die Sonderstatusstädte vorgesehenen Ermäßigungssatz von 50 % des jeweiligen Umlagesatzes der Kreisumlage für die Zukunft auf nur noch 43,5 % abzusenken. Auf massive Intervention der betroffenen Städte und des Hessischen Städtetages konnte zunächst der Kompromiss erzielt werden, dass in 2006 voraussichtlich nur etwa die Hälfte der ursprünglich zu befürchtenden höheren Kreisumlage an die jeweiligen Landkreise zu zahlen sein wird. Im Hinblick auf 2007 konnte eine generelle Überprüfung der Leistungs- und Finanzbeziehungen durch den Hessischen Rechnungshof als neutrale Instanz erreicht werden, auf deren Ergebnis dann der Finanzausgleich ab dem Jahre 2007 neu geregelt werden soll. Der Hessische Rechnungshof hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt und wird daher die ohnehin durchzuführende o.g. Prüfung um diesen Prüfungsaspekt erweitern. Insoweit werden auch die betroffenen Landkreise in die Prüfung mit einbezogen.

 

Für die Stadt Marburg und die anderen Sonderstatusstädte ist diese Prüfung, die mit einem beträchtlichen Erhebungsaufwand verbunden sein wird, von besonderer Bedeutung hinsichtlich der Zukunft der Kreisumlage und damit einer gerechten Balance der Finanzbeziehungen zwischen den Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen. Aufgrund der Heterogenität der Aufgabenwahrnehmung bzw. –trägerschaft zwischen den verschiedenen Sonderstatusstädten dürfte hier auch eine besondere Problematik darin bestehen, gleichwohl einen einheitlichen Umlagesatz zu ermitteln. Dies wird sicherlich im Laufe der Prüfung mit dem Hessischen Rechnungshof und dem Prüfungsbeauftragten eingehend zu erörtern sein.

 

Hinsichtlich dieser besonderen Prüfungssituation hat der Hessische Rechnungshof zugesagt, dass die ersten belastbaren Ergebnisse, die in den Vorläufigen Prüfungsfeststellungen enthalten sein werden, im November 2006 vorliegen sollen, damit sie noch für das Gesetzgebungsverfahren für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2007 herangezogen werden können. Daher wird der Prüfungsbeauftragte bereits im Januar 2006 mit den örtlichen Erhebungen beginnen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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