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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0761/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz (Nr. 15 12/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.12.2005
|
Beschlussvorschlag
Gibt
es im Stadtgebiet der Stadt Marburg Hauptverkehrsstraße oder Schienenwege für
die nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm und dem entsprechenden Bundesgesetz vom 24. Juni
2005 Lärmkarten und Lärmaktionspläne erstellt werden müssen? Wenn ja, um welche
Verkehrswege handelt es sich und welche Maßnahmen hat der Magistrat eingeleitet?
Sachverhalt
In
einer Meldung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz an das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und
Reaktorsicherheit auf der Grundlage des §47 c Abs. 5
Bundes.Immissionsschutzgesetz vom 10. Aug. 2005 wird als Hauptverkehrsstraße im
Sinne der EU-Richtlinie die B3/B3a benannt, für die eine entsprechende
Lärmkarte erstellt werden muss.
Im
Schreiben führt das Hessische Umweltministerium aus, dass die allgemeine
Zuständigkeitsregelung nach §47c Abs. 1 BimschG auf Landesebene weiter
konkretisiert werden soll. Nach unserer Kenntnis ist dies bisher noch nicht
geschehen.
Zur
Zeit berechnet das Amt für Straßenverkehrswesen Marburg in Abstimmung mit dem
Fachbereich 6 und dem Fachdienst 69 im Hinblick auf die vorgesehene
Temporeduktion eine Lärmkarte auf der Basis aktualisierter Verkehrsdaten.
Nach
Vorlage dieser Karten und Daten wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt,
möglicherweise ist bis dahin auch die Zuständigkeit abschließend geklärt
worden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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