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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0764/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wölk (Nr. 2 12/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2005
|
Sachverhalt
Die
Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in denen immer die Vorfahrtsregelung
rechts vor links gelten soll und vorfahrtsregelnde Zeichen nicht aufzustellen
sind. Da es im Bereich der Stadt Marburg viele Bereiche mit schwierigen
topografischen Verhältnissen gibt, wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde
keine Änderung der Vorfahrtsregelung in dem genannten Bereich vorgenommen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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