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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0764/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Vorfahrtsregelung im Bereich der Kantstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Brüder-Grimm-Straße zugunsten der Kantstraße zu ändern?

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Sachverhalt

Die Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in denen immer die Vorfahrtsregelung rechts vor links gelten soll und vorfahrtsregelnde Zeichen nicht aufzustellen sind. Da es im Bereich der Stadt Marburg viele Bereiche mit schwierigen topografischen Verhältnissen gibt, wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Änderung der Vorfahrtsregelung in dem genannten Bereich vorgenommen.

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