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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0019/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Verzicht auf die Anlegung von Gehwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Stein, Friedhelm (60.11)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
|
Anhörung
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|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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16.02.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
24.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Auf die Anlegung von herkömmlichen beiderseitigen Gehwegen
wird für die Erschließungsanlage Richard-Hamann-Weg in der Kernstadt zum
Zwecke der Abrechnung verzichtet.
Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche
Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen
Zeitung zu veröffentlichen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 10
Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983,
in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom
13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau
bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u.a. mit beiderseitigen
Gehwegen ausgebaut sind.
Nach § 10 Abs.
2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die
Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von
Abs. 1 und 2 festlegen.
Im
Richard-Hamann-Weg ist auf Grund der beengten räumlichen Verhältnisse und der
topographischen Gegebenheiten eine Anlegung eines Gehweges weder möglich noch
sinnvoll. Über die gesamte Ausbaulänge von rd. 88,00 m liegt lediglich eine
Ausbaubreite zwischen 3,10 und 5,00 m (mit Ausnahme des Wendeplatzes) vor.
Bei der Anlage
handelt es sich um eine Sackgasse in einer Tempo-30-Zone, die ausschließlich
dem Anliegerverkehr dient. Hier ist auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens
die Anlegung von Gehwegen nicht erforderlich.
Die Abrechnung
der Erschließungsbeiträge der kürzlich endgültig hergestellten Straße soll
voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2006 erfolgen.
Dr. Franz
Kahle
Bürgermeister
Anlage
Lageplan
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 60 |
FD 60.1 |
|
|
K |
K |
B |
|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen
Die
Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:
1.
Einmalkosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
|
Investitionskosten
(VMH) |
0 |
|
250 |
|
0 |
|
0 |
Summe Ausgaben
VMH |
250 |
Die
Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 02.6300001.965600 zur Verfügung.
2.
Folgekosten:
keine
3.
Weitere Auswirkungen:
Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die
erschließungsbeitragsrechtliche Abrechenbarkeit der Maßnahme. Hierdurch
entstehen mittelbar Beitragseinnahmen.
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