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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0019/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf die Anlegung von herkömmlichen beiderseitigen Gehwegen wird für die Erschließungsanlage „Richard-Hamann-Weg“ in der Kernstadt zum Zwecke der Abrechnung verzichtet.

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.

 

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u.a. mit beiderseitigen Gehwegen ausgebaut sind.

 

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.

 

Im „Richard-Hamann-Weg“ ist auf Grund der beengten räumlichen Verhältnisse und der topographischen Gegebenheiten eine Anlegung eines Gehweges weder möglich noch sinnvoll. Über die gesamte Ausbaulänge von rd. 88,00 m liegt lediglich eine Ausbaubreite zwischen 3,10 und 5,00 m (mit Ausnahme des Wendeplatzes) vor.

 

Bei der Anlage handelt es sich um eine Sackgasse in einer Tempo-30-Zone, die ausschließlich dem Anliegerverkehr dient. Hier ist auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens die Anlegung von Gehwegen nicht erforderlich.

 

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge der kürzlich endgültig hergestellten Straße soll voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2006 erfolgen.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Lageplan

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 60

FD 60.1

 

 

K

K

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Die Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:

 

1. Einmalkosten:

 

Ausgaben

Vermögenshaushalt

 

Investitionskosten (VMH)

0 €

 

250 €

 

0 €

 

0 €

Summe

Ausgaben VMH

250 €

 

 

Die Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 02.6300001.965600 zur Verfügung.

 

2. Folgekosten:

keine

 

 

3. Weitere Auswirkungen:

 

Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechenbarkeit der Maßnahme. Hierdurch entstehen mittelbar Beitragseinnahmen.

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