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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0020/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternative Nutzungspläne für die Liegenschaft des DBM in der Ockershäuser Allee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)
- Bearbeiter*in:
- Anke Rühl
- Beteiligt:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung; 09 - Unterstützung kommunaler Gremien; 69 - Umwelt und Naturschutz
- Verfasser*in:
- Herr Wiegand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Entscheidung
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|
●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
|
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16.02.2006
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Vor der Beschlussfassung über eine
alternative Nutzung des Geländes des DBM in der Ockershäuser Allee muss ein
Infrastrukturkonzept aus Sicht des DBM erstellt und dem Magistrat vorgelegt
werden, welches folgende Prämissen und Rahmenbedingungen berücksichtigt:
Ø
die
Ausbildung in den gärtnerischen Berufen ist sicherzustellen,
Ø
die
Unterbringung der friedhofsnah eingesetzten Kolonnen im Bereich des
Hauptfriedhofes ist aus organisatorischer Sicht notwendig und
Ø
für
die übrigen Pflege- und Spezialkolonnen ist eine alternative
Infrastrukturlösung zu entwickeln.
Sachverhalt
Begründung:
Verschiedene Investoren zeigen großes Interesse, die
Liegenschaft des DBM in der Ockershäuser Allee einer wohnungswirtschaftlichen
Nutzung zuzuführen. Daher wird darüber nachgedacht, die Nutzung der
Liegenschaft durch den DBM alternativ zu gestalten und die Liegenschaft zu
veräußern.
Ein wichtiger Faktor der Nutzung der Liegenschaft in der
Ockershäuser Allee durch den DBM stellt die in der dort angesiedelten Gärtnerei
ausgeführte Ausbildung von ca. 9 Auszubildenden dar. Dieser Ausbildungsstand
soll mindestens gehalten, angesichts der aktuellen Ausbildungssituation sogar
erweitert werden. Dazu ist es erforderlich, die infrastrukturellen und
organisatorischen Rahmenbedingungen dafür sicherzustellen. Dies kann
perspektivisch auch in einer Verbundausbildung mit anderen Organisationen und
Einrichtungen erfolgen.
Bisher sind die primär auf dem Hauptfriedhof eingesetzten
Kolonnen (Friedhofspflege, Grabpflege, Gräbermacher) in der Ockerhäuser Allee
und damit richtigerweise in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort untergebracht.
Dies muss auch zukünftig gewährleistet bleiben. Daher ist eine
Infrastrukturlösung in unmittelbarer Nähe des Hauptfriedhofes zu realisieren.
Die Dimension ergibt sich aus der Erfordernis, ca. 20-25 Mitarbeiter/Innen
einschließlich Fahrzeugen und Gerätschaft unterbringen zu müssen.
Neben den friedhofsnahen Kolonnen sind zur Zeit auch einige
Pflegekolonnen, wie die Spielplatz-, die Sportplatz-, die spezielle
gärtnerische und die Baumpflegekolonne in der
Ockershäuser Allee untergebracht. Für diese ca. 20-25 Mitarbeiter/Innen
sowie für deren Fahrzeuge und Geräte müssen Unterkünfte und Nutzflächen zur
Verfügung gestellt werden. Nach erster Evaluation kann dies sinnvollerweise nur
am Standort Am Krekel erfolgen.
Neben diesen betrieblichen Aspekten sollte nicht
unberücksichtigt bleiben, dass die Liegenschaft in der Ockershäuser Allee beim
DBM einen Buchwert von ca. 1.500 T hat. Dieser ist aus Sicht des DBM
mindestens zu realisieren. Darüber hinaus werden aber auch noch erhebliche
Mittel benötigt werden, um die skizzierten und erforderlichen
infrastrukturellen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.
Außerdem ist dieser Wert bei einer Berechnung des
wirtschaftlichen Ergebnisses der Veräußerung der Liegenschaft Ockershäuser
Allee, also insbesondere auch der haushalterischen Auswirkung, zu berücksichtigen.
Insgesamt wird deutlich, dass eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der DBM-Liegenschaft Ockershäuser Allee erst möglich wird, wenn die mit den oben aufgeführten Prämissen und Rahmenbedingungen Fragestellungen befriedigend beantwortet werden können. Die Vorlage der Lösungsansätze muss neben einer Kostenbewertung auch eine zeitliche Umsetzungsplanung enthalten.
Dr. Kerstin Weinbach
Stadträtin
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