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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0027/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme und Weiterleitung eines Investitionsfondsdarlehens für den Verein AurA e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
21.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1.
Bei der Hessischen Landesbank/Landestreuhandstelle
Hessen wird ein zinsloses Darlehen von 508.000 € aus dem Hessischen
Investitionsfonds - Abt. A - aufge-nommen.
2.
Das Darlehen ist an den Verein AurA e. V. weiterzuleiten
zur Finanzierung des Neubaues einer Tagespflegeeinrichtung in Marburg.
3.
Das durch die Weiterleitung zwischen der Stadt Marburg
und AurA entstehende Darlehen ist von AurA grundbuchrechtlich zu sichern; die
Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist von AurA
zeitgleich der Stadt zu erstatten.
4.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss
Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Der Verein AurA e. V. (Aktives und rüstiges Altern) plant, auf dem Gelände des ZSP in Marburg für die Erweiterung des Tagespflegeangebotes für ältere Menschen eine Tagespflege-einrichtung zu bauen. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen 1.461.000 € betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit einer Zuwendung von 508.000 €, die direkt an AurA geht, und einem Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds von ebenfalls 508.000 €.
Nach dem Investitionsfondgesetz kann das Land das Darlehen allerdings nicht direkt dem Verein bewilligen sondern nur einer Gebietskörperschaft.
Die Stadt Marburg wird deshalb dem Land gegenüber Schuldnerin mit der Auflage, das Darlehen weiterzugeben. Zwischen AurA und der Stadt Marburg werden deshalb für das Darlehen dieselben Konditionen vereinbart wie sie auch zwischen dem Land und der Stadt gelten, d. h. das Darlehen ist zinslos und mit 5 % jährlich zu tilgen.
Unter dem Strich wird die Stadt durch das Darlehen also nicht belastet. Zusätzlich lässt sie sich das zwischen ihr und AurA entstehende Darlehen grundbuchrechtlich an rangbereitester Stelle absichern.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 29.04.2005 diesem Verfahren be-reits grundsätzlich zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen
Die Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:
1. Einmalkosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
|
Weiterleitung Darlehen an
AurA |
508.000 € |
Summe Ausgaben VMH |
508.000
€ |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
|
Darlehen des Landes Hessen |
508.000 € |
Summe Einnahmen VMH |
508.000
€ |
Die Mittel stehen bei den Haushaltsstellen 9110/3711 bzw. 4320/9271 mit Zweckbindungs-vermerk zur Verfügung.
2. Folgekosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
lfd.
Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Tilgung |
25.400 € |
25.400 € |
25.400 € |
25.400 € |
25.400 € |
25.400 € |
Summe Ausgaben VWH |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
lfd. Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Tilgung durch AurA |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
Summe Einnahmen VMH |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
25.400
€ |
Die Mittel stehen bei den
Haushaltsstellen 9110/3270 bzw. 9110/3713 mit Zweckbindungs-vermerk zur Verfügung.
3. Weitere Auswirkungen:
Die Maßnahme verbessert das
Tagespflegeangebot in der Altenhilfe.
Egon Vaupel
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