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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0040/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 5/7 'Ockershäuser Allee/Habichtstalgasse' und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5/13, 'Ockershäuser Allee/Habichtstalgasse' der Stadt Marburg*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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16.02.2006
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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14.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Für den im beiliegenden
Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird:
1. die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 5/7 Ockershäuser Allee/Habichtstal-
gasse der Stadt Marburg, und
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/13
Ockershäuser Allee/Habichtstal-
gasse der Stadt
Marburg gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Auf ihrer Sitzung am 07. Oktober 2004 wurde von der
Betriebskommission des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Marburg (DBM) das
Thesenpapier Umsetzungsvorschläge zur Realisierung des
Weiterentwicklungskonzeptes DBM/MEG (Marburger Entsorgungs-GmbH) verabschiedet.
Für den Standort Ockershäuser Allee 15 wurde darin
festgelegt, dass erhebliche Flächenanteile dieser Liegenschaft an die Stadt
Marburg zur Vermarktung übergeben werden können. Lediglich für den weiteren
Betriebsablauf notwendige Büros, Unterkunftsbereiche, die Fahrzeugremisen sowie
für die Ausbildung erforderliche Gärtnereiflächen und bauliche Anlagen sollen
danach bei DBM verbleiben.
Unabhängig von der Vorstellung, das Gesamtgrundstück nur
partiell neu zu ordnen und die Voraussetzungen für eine Vermarktung zu
schaffen, wurden unter stadtplanerischen Gesichtspunkten alle Flächenanteile in
eine gesamtheitliche Betrachtung für die Entwicklung eines Wohngebietes
einbezogen.
Als eines der Ergebnisse stellten sich bei einem
beabsichtigten Nebeneinander von Wohnen und gärtnerisch/gewerblicher Nutzung
folgende Konfliktfelder dar:
- schwer
lösbare Erschließungsproblematik, da aufgrund des Grundstückszuschnittes
notwendige, getrennte Zufahrtsbereiche nicht möglich sind,
- Emissionsbelastung
des Wohnstandortes, bedingt durch Betriebsabläufe auf dem Grundstück,
- planungsrechtliche
Schwierigkeit Wohnen und Gewerbe unmittelbar aufeinander treffen zu
lassen,
- Attraktivitätsverlust
des Wohnstandortes durch gewerbliches Umfeld verbunden mit negativen
Auswirkungen auf den Vermarktungspreis.
Unter Beachtung dieses Ergebnisses ist eine mittelfristige
Entwicklung und Neuordnung des Gesamtareals unabdingbar.
Da eine kurzfristigere Verlagerung aller derzeitigen
Nutzungen auf dem Grundstück, insbesondere der Ausbildungsstandort, der
Standort für die Arbeitskolonne des Hauptfriedhofes und den hierfür
erforderlichen Fuhrpark nicht erfolgen kann, ist eine abschnittsweise
Realisierung eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Dieses soll als Grundlage für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit unterschiedlichen Bauabschnitten herangezogen werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks erfolgt
derzeit gemäß § 34 BauGB.
Nach dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan von 1984
ist der überwiegende Flächenanteil des Grundstücks als Mischbaufläche, der
nördliche Grundstücksteil als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof
dargestellt.
Um mit dem Instrument der verbindlichen Bauleitplanung
(Bebauungsplan) eine Neuordnung der in Rede stehenden Fläche zu einem Wohngebiet
planungsrechtlich umsetzen zu können, ist eine Flächennutzungsplanänderung der
Grün- und Mischbaufläche zu einer Wohnbaufläche notwendig.
Als Inhalt des Bebauungsplanes sollen folgende wesentliche
Kriterien Berücksichtigung finden:
- Entsprechend
der Prägung in der Umgebung lockere Baudichte, die aber dem
innerstädtischen Gebietscharakter entspricht,
- Weitgehender
Erhalt von nicht bebauten Flächen als Grünflächen,
- Festsetzung
von Tiefgaragen für den ruhenden Verkehr,
- fußläufige
öffentliche Durchwegung in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung,
- jeweils
eine zentrale Zufahrtsmöglichkeit über die Ockershäuser Allee und die
Habichtstalgasse.
Beschlussfolgeabschätzung
Mit den Beschlüssen, als ersten Schritt zur Aufstellung des
Bebauungsplanes kann aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch unkalkulierbaren
Faktoren wie:
·
weiterer
Verfahrensablauf,
·
Projektbeteiligte
(Kosten, Verträge),
·
Aufwendungen
im Verfahren selbst (Gutachten),
·
Haushaltsausgaben
und -einnahmen,
eine Beschlussfolgeabschätzungen noch nicht vorgenommen
werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
FD 61 |
FB 6 |
|
|
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