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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0043/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gunilla Rising Hintz (Nr. 11 1/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
|
|
|
27.01.2006
|
Beschlussvorschlag
Trifft
es zu, dass der Magistrat schon am 5. Dezember 2005 eine Entscheidung in der
Sache "Baugenehmigung für das Großbordell in der Siemensstraße 10"
getroffen habe, obwohl der Magistrat mit Herrn Dr. Hauck-Scholz am 2. Dezember
2005 den Abgabetermin seines Gegengutachtens zum 19. Dezember 2005 festgelegt
und gleichzeitig die Berücksichtigung desselben bei der Genehmigungsentscheidung
zugesichert hatte ?
Sachverhalt
In
der Sitzung am 5. Dezember hat der Magistrat die Vorlage der Bauaufsicht
beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Die
Baugenehmigung ist zu erteilen, sie wird aber vorerst nicht zugestellt, um in der Magistratssitzung am
19. Dezember das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Gutachten zu
erörtern. Sofern sich aus diesem Gutachten Erkenntnisse ergeben, die für die
Baugenehmigung relevant wären, sollten diese, gegebenenfalls auch in einer
geänderten Beschlussfassung, Berücksichtigung finden.
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