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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0063/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kommt die Stadt Marburg weiterhin Ihrer Verpflichtung zur Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze, wie in der Satzung 70/1 §5, Anlage 1 beschrieben, nach?

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Sachverhalt

Die Stadt Marburg kommt Ihrer Verpflichtung zur Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze entsprechend der Satzung 70/1 §5 und wie in Anlage 1 beschrieben nach. Insbesondere im Bereich der Oberstadtstraßen wird über die in der Satzung in Anlage 1 beschriebenen 3 mal pro Woche auszuführenden Reinigung eine tägliche Reinigung durchgeführt. Auch in etlichen anderen Bereichen finden bereits heute über die Vorschrift hinausgehende Reinigungsgänge statt.

 

Die Entwicklung des Stadtbildes zeigt jedoch, dass ebenso wie in den meisten anderen Städten auch in Marburg die bedauerliche Entwicklung des zunehmenden „Litterings“ zu beobachten ist.

 

Um dieser Problematik entgegen zu wirken, wird neben vermehrter Aufklärungsarbeit, beispielsweise im Rahmen der landesweiten Aktionen „Sauberhaftes Hessen“ und „Sauberhafter Schulweg“, auch konkret über weitere Aktionen nachgedacht. Beispielsweise plant der DBM zur Zeit gemeinsam mit der Praxis gGmbH ein Projekt, dass in der Zeit von März bis Oktober eine tägliche zweite Reinigung für stark frequentierte Bereiche der Marburger Innenstadt vorsieht.

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