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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0078/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wölk (Nr. 3 1/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.01.2006
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Sachverhalt
Das Konsumieren von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist nicht verboten. Folgen übermäßigen Alkoholkonsums wie Randalieren, Schlägereien oder Beleidigungen sind Straftatbestände, die von der Polizei verfolgt werden.
Drogenmissbrauch
fällt ebenfalls vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Werden
von unseren Außendienstmitarbeitern/-innen Auffälligkeiten in diesem
Zusammenhang im öffentlichen Straßenbereich festgestellt, so werden im Rahmen
der guten Zusammenarbeit die zuständigen Stellen der Polizei umgehend
informiert.
Eigenständige
Ermittlungen bei Straftatbeständen sind für städtische Mitarbeiter/-innen
rechtlich nicht zulässig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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