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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0078/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat Auskunft erteilen, ob und wie an öffentlichen Plätzen der Alkohol- und Drogenkonsum durch Zivilstreifen des Ordnungsamtes überwacht werden kann?

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Sachverhalt

Das Konsumieren von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist nicht verboten. Folgen übermäßigen Alkoholkonsums wie Randalieren, Schlägereien oder Beleidigungen sind Straftatbestände, die von der Polizei verfolgt werden.

Drogenmissbrauch fällt ebenfalls vollständig in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

Werden von unseren Außendienstmitarbeitern/-innen Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang im öffentlichen Straßenbereich festgestellt, so werden im Rahmen der guten Zusammenarbeit die zuständigen Stellen der Polizei umgehend informiert.

 

Eigenständige Ermittlungen bei Straftatbeständen sind für städtische Mitarbeiter/-innen rechtlich nicht zulässig.

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