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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0105/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Umfeldgestaltung Elisabethkirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Karin Storm-Bölle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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16.02.2006
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2006
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Sachverhalt
Begründung:
Bisheriges Verfahren
Aufgrund der unbefriedigenden Gestaltung und Nutzung des
Umfeldes der Elisabethkirche wurde im Jahr 2001 ein Ideenwettbewerb
ausgeschrieben, um Umnutzungskonzepte zu erhalten. Das Büro scape
Landschaftsarchitekten, als erster Preisträger, erhielt daraufhin den Auftrag,
den Entwurf auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses weiter zu bearbeiten.
Die Entwurfsplanung wurde am 04.07.2005 vom Magistrat
genehmigt und am 13.07.2005 der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis
gegeben.
Im Anschluss erfolgte die Erarbeitung der Ausführungsplanung
unter Abstimmung mit der Kirche, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem
Behindertenbeirat, dem Gestaltungsbeirat und weiteren Fachbehörden.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde insbesondere die Auswahl geeigneter Natursteinmaterialien diskutiert. Nach einer Vorauswahl unter Berücksichtigung von physikalischen Materialeigenschaften, Farben, Oberflächen, Bearbeitung und Preisen, wurden vier verschiedene Natursteine in Musterflächen von ca. 8,00 m² an der Elisabethkirche ausgelegt.
Am 13.10.2005 fand ein Bemusterungstermin, an dem neben den
Fachdiensten auch die Kirche, Vertreter des Denkmal-, Gestaltungs-,
Behindertenbeirates, das Landesamt für Denkmalpflege und das Hessische
Baumanagement teilgenommen hatten, statt. Es erfolgte eine einstimmige Entscheidung
zugunsten eines indischen Sandsteins.
Dieses Material wurde am 02.12.2005 in einer europaweiten
Ausschreibung nach VOL zur Lieferung ausgeschrieben. Die Ausschreibung
beinhaltete neben der Steinlieferung für das Umfeld der Elisabethkirche auch
die Steinlieferung für das Projekt Ketzerbach.
Submission und Materialbemusterung fanden am 25.01.2006
statt.
Die Tiefbauarbeiten wurden am 23.12.2005 öffentlich
ausgeschrieben und am 31.01.2006 submittiert. Beide Ausschreibungsverfahren
sind noch nicht abgeschlossen.
Bauabschnitte
/ Zeitplanung
Die Umfeldgestaltung der Elisabethkirche soll in fünf
Bauabschnitten realisiert werden. Aufgrund von Finanzierungsmöglichkeiten und
der begrenzten Zeit, die zur Verfügung steht, sollen zunächst zwei
Bauabschnitte, das Portal, die Platzfläche unterhalb der Deutschhausstraße und
eine Teilfläche im Norden der Kirche, umgesetzt werden. Der Baubeginn ist im
März 2006 vorgesehen (s. Bauzeitenplan, Anlage 1). Um die Qualität der
Materialien zu sichern wurde Herr Dr. Tombers als öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Natursteine als Steingutachter beauftragt.
Die Bieter mussten mit ihrem Angebot für die Steinlieferung
eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Die mitgelieferten Steinproben sind
in einem Baustoff-Institut hinsichtlich verschiedener Parameter analysiert
worden und werden auf dieser Grundlage von Dr. Tombers bewertet. Dem
Auftragnehmer wird in der Auftragsvergabe auferlegt, dass jede Liefercharge
mittels Stichproben und einer bauphysikalischen Analyse nach Eingang in Marburg
überprüft und vom Gutachter der Stadt Marburg bewertet werden wird.
Mit diesen Vorgaben für die Qualitätssicherung ist das
Risiko für die baubetrieblichen Abläufe minimiert worden.
Die
Bauarbeiten für die ersten beiden Bauabschnitte müssen innerhalb eines Jahres
durchgeführt werden, da im „Elisabethjahr“ in 2007 Festveranstaltungen geplant
sind. Ab August bis Mitte Oktober 2007 müssen die Arbeiten unterbrochen werden,
weil die neue Orgel der Elisabethkirche intoniert wird und dies keine
Bauarbeiten zulässt. Da diese Zeitplanung eine sehr stringente Vorgehensweise
erforderlich macht, muss mit den Tiefbauarbeiten bereits vor der Lieferung der
Stein- und Plattenmaterialien begonnen werden. Dies birgt das Risiko einer
verzögerten Lieferung bzw. Lieferung mit Qualitätsmängeln und damit verbundenen
baubetrieblichen Schwierigkeiten und Folgekosten. Dem gegenüber steht
allerdings das oben beschriebene Qualitätssicherungskonzept.
Ab 2008
soll die Maßnahme mit der Neugestaltung des Firmaneiplatzes fortgesetzt werden.
Entwurf / Ausführungsplanung
Für die ersten beiden Bauabschnitte ist die
Ausführungsplanung erarbeitet worden. Dabei gab es keine gravierenden
Änderungen zur Entwurfsplanung (Lageplan, Anlage 2).
Ausgangspunkt für die Neugestaltung des Umfeldes der
Elisabethkirche ist die Ost-West-Ausrichtung der Kirche: Orthogonal zu dieser
Hauptachse ist ein durchgehender Bodenbelag aus Sandsteinplatten vorgesehen, um
dem Deutschordens-Ensemble und der Elisabethkirche eine Einheit zu verleihen.
Die vorgesehenen Sandsteinplatten haben eine Breite von 25
bis 50 cm und eine Länge von 45 bis 80 cm. Es handelt sich dabei um Material
aus Indien. Das Material wird favorisiert, da es sehr hart, frost- und
tausalzbeständig ist, eine große Farbpalette und eine lebendige Oberfläche
aufweist und im Vergleich zu europäischem Material preisgünstig ist.
Der Hauptzugang zur
Elisabethkirche erfolgt über eine großzügige Treppenanlage zur Elisabethstraße
(Anlage 3). Die Treppe wird mit einer Breite von ca. 17,00 m gegenüber der
heutigen Situation deutlich verbreitert. Sie erhält ein Podest und wird durch
flachere Steigung fußgängerfreundlich ausgebildet, dabei wurden die Belange der
sehbehinderten und blinden Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Um sich ein
Bild von den Abmessungen der Treppe vor Ort zu machen, fand vor der endgültigen
Festlegung der Breite und Länge ein Ortstermin mit allen Beteiligten statt.
Als Material für die
Treppe sind Sandstein-Blockstufen vorgesehen, die Treppenstufen erhalten
teilweise Intarsien aus Messing um die Begehbarkeit für Sehbehinderte und
Blinde zu erleichtern.
Vom Kirchenportal
zieht sich ein „Pflasterteppich“ bis in den Gehwegbereich der Elisabethstraße
hinein, der mit einem Messingband eingefasst ist.
Der Weißdorn,
der sich im Bereich der geplanten Treppe befindet, muss gefällt werden.
Die gesamte historische Einfassungsmauer entlang der
Elisabeth- und Deutschhausstraße wird wieder sichtbar gemacht.
Die Platzfläche
unterhalb der Deutschhausstraße soll mit einer Baumreihe und Hecke mit
Sitzbänken gestaltet werden. Hierzu muss die vorhandene Bepflanzung entlang der
Mauer entfernt werden, um die Mauer freizustellen. Es werden sechs neue Bäume
gepflanzt. Die Weide hinter dem Kreuz wird durch einen Ahorn ersetzt. Der Ahorn
im Südwesten bleibt erhalten und bekommt eine Umfassung aus Messing.
Als 3., 4. und 5. Bauabschnitt sind der Firmaneiplatz und
der nördliche Bereich vorgesehen und sollen ab 2008 realisiert werden. Der
Firmaneiplatz soll als großer, zusammenhängender Platz mit klarem Bezug auf die
Elisabethkirche, das Deutschordenshaus und das Backhaus ausgebildet werden.
Während der gesamte Platz aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse in
Richtung Schwarzes Wasser abfällt, wird im Zentrum des Platzes eine ebene,
leicht eingesenkte Fläche ausgebildet, die zur Deutschhausstraße hin durch
flache Stufen gefasst wird.
Im
Gegensatz zum Firmaneiplatz erhebt sich nördlich der Elisabethkirche im
geplanten „Gartenhof“ ein Rasenpodest. Es orientiert sich in seiner Ausrichtung
an der westlichen Gebäudefassade des Deutschordenshauses. Die vorhandenen Bäume
im Gartenhof bleiben erhalten und sind in den Entwurf integriert.
Ergänzend
zur Umfeldgestaltung Elisabethkirche soll nach dem bisher positiven Verlauf der
Verkehrsversuche der Gehweg an der Elisabethstraße verbreitert und
gestalterisch in den Entwurf einbezogen werden. Der Fußweg soll im Zusammenhang
mit dem 1. und 2. Bauabschnitt ausgeführt werden.
Die Ausstattung des Umfeldes der Elisabethkirche, bestehend
aus Bänken, Schaukästen, Papierkörben etc. und die Beleuchtung des Umfeldes und
der Elisabethkirche selbst, wird zur Zeit mit der Kirche abgestimmt und sodann
gesondert ausgeschrieben.
Mauer und Bodenbeschaffenheit
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat das Büro ETN aus Hungen
die Standfestigkeit der Mauer und des Bodens durch Abgrabungen untersucht.
Es stellte sich heraus, dass die Stand- und Frostsicherheit
der Mauer nicht überall gegeben sind, weil der Platz tiefer liegen wird als die
bisherige Rasenfläche. Um dies zu gewährleisten muss die Mauer unterfangen
werden.
Die Untersuchung des Bodens hat ergeben, dass es sich um
aufgeschüttetes Material handelt. Zur Bodenverbesserung muss der Bodenaustausch
bis in 80 cm Tiefe durchgeführt werden.
Bodendenkmal
Im gesamten Umfeld der Elisabethkirche ist damit zu rechnen,
dass es zu bodenarchäologische Funden bei den Tiefbauarbeiten kommen wird. Im
Rahmen der Bodenuntersuchung durch ETN sind auch Untersuchungen durch das
Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmal) durchgeführt worden. Es wurden 8
Schurfe angelegt. Aus den Beobachtungen der Schurfe ergaben sich Hinweise zum
oberflächennahen Untergrund, es konnten aufgrund der geringen Größe der
geöffneten „Fenster“ zunächst noch keine komplexen archäologischen Erkenntnisse
gewonnen werden. Im Zuge der Baumaßnahme sind archäologische Beobachtungen
notwendig.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtbaukosten
betragen nach Kostenberechnung des beauftragen Büros scape vom 19.10.2005 ca.
1.900.000,00 Euro, von denen ca. 950.000,00 Euro auf die Bauabschnitte im Jahr
2006 entfallen.
Hiervon werden
127.000,00 Euro für den Portalbereich von der Kirche finanziert. Die restlichen
Kosten werden über Städtebaufördermittel abgedeckt, da das Kirchenumfeld im
Sanierungsgebiet liegt.
Mittel stehen bei
der Haushaltstelle 6150.9850 zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Finanzierung der Maßnahme über Städtebaufördermittel (unter Eigenbeteiligung der Kirche) ist ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens 66 Jahren bei den Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Dies ist in einem Vertrag (11./17.11.2005) zwischen Stadt und Kirche geregelt. Danach teilen sich die Stadt und Kirche auch die Bauunterhaltskosten. Die Reinigungspflicht verbleibt beim Eigentümer. Da es sich um vier Eigentümer handelt, soll eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
FD 61 / FD 66 |
FB 6 |
|
|
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